Hohe Geldentschädigung für Nacktbild
Nach der Trennung veröffentlichte der Ex-Freund für einige Stunden ein Nacktbild unserer Mandantin auf dem sozialen Netzwerk Google+. Das Foto, dessen öffentliche Zurschaustellung für die Klägerin, im höchsten Maße demütigend war, wurde dabei von unzähligen Personen angesehen. Eine Einwilligung in die Weitergabe des intimen Fotos lag dem Beklagten nicht vor.
Nachdem der Beklagte zunächst mittels außergerichtlichen Abmahnung zur zukünftigen Unterlassung aufgefordert worden war, gab der Täter die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vollumfänglich ab.
Demgegenüber lehnte er die Zahlung der geforderten Geldentschädigung und ein Anerkenntnis, dass er zukünftige Schäden zu ersetzen hat, die unserer Mandantin durch weitere Veröffentlichungen des Fotos zukünftig entstehen könnten, ab.
Klage auf Geldentschädigung
Die Media Kanzlei Frankfurt verfolgte die Interessen unserer Mandantin daher vor dem Landgericht Karlsruhe weiter. Dabei folgte die Kammer des Landgerichts Karlsruhe der Auffassung der Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt und sprach unserer Mandantin eine hohe vierstellige Geldentschädigung zu. Der Anspruch auf Geldentschädigung wird vor dem Hintergrund von Prävention und Genugtuung gewährt, wenn durch das bloße Aussprechen einer Unterlassungsverpflichtung der Schutz des verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechts nicht hinreichend gewährt wird. Bei schwerwiegenden Verletzungen des Persönlichkeitsrechts, die nicht in anderer Weise hinreichend ausgeglichen werden können, ist daher eine Geldentschädigung angezeigt.
Ersatz zukünftiger Schäden
Zudem urteilte das Landgericht Karlsruhe, dass der Beklagte der Klägerin zukünftige Schäden, die ihr aufgrund weiterer Veröffentlichungen entstehen, zu ersetzen hat. Hier ist zu sehen, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass andere Personen das Bild im sozialen Netzwerk bereits gespeichert haben und zu einem späteren Zeitpunkt erneut veröffentlichen. Wenn unsere Mandantin dagegen vorgehen möchte und zu diesem Zweck anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt, sind nun beispielsweise die Kosten des beauftragten Anwalts von hiesigen Beklagten zu ersetzen.
Widerklage
Der Beklagte selbst erhob zudem Widerklage und begehrte von unserer Mandantin seinerseits eine Geldentschädigung von mindestens 4.500,00 Euro für vermeintliche Beleidigungen und Veröffentlichungen von Fotos. Das Landgericht Karlsruhe folgte auch hier der Auffassung der Media Kanzlei Frankfurt und wies die Widerklage des Beklagten/Widerklägers vollumfänglich ab.
Media Kanzlei Frankfurt
Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt setzen laufend Geldentschädigungsansprüche aufgrund von Persönlichkeitsverletzungen im gesamten Bundesgebiet durch. Sprechen Sie uns an, wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie durch Fotoveröffentlichungen in ihrem Persönlichkeitsrecht/Recht am eigenen Bild verletzt sind.
Lesen Sie mehr zum Persönlichkeitsrecht und Cybermobbing in sozialen Netzwerken. Herr Rechtsanwalt Dr. Müller-Riemenschneider ist u.a. Referent für Social Media Recht und insoweit auf die Besonderheiten von Persönlichkeitsverletzungen in sozialen Netzwerken wie Google+ oder Facebook spezialisiert.