Media Kanzlei erfolgreich gegen Google: Google zur Abschaltung der Funktion „Foto hinzufügen“ verpflichtet
Das Landgericht Frankfurt am Main hat der Google Ireland Ltd mit Beschluss vom 20.12.2019 (Az: 2-03 O 505/19) untersagt, die Funktion „Foto hinzufügen“ für den Google-Maps-Eintrag unserer Mandantin weiterhin bereitzuhalten. Die Funktion muss von Google nun vollständig deaktiviert werden.
Bilder können anonym hochgeladen und veröffentlicht werden - So wird Google Maps mit vielen Daten bestück
Unsere Mandantin betreibt ein Labor für Bioanalytik. Auf dem Unternehmenseintrag unserer Mandantin auf Google Maps besteht – wie bei allen Einträgen – neben der Möglichkeit, Bewertungen über das Unternehmen zu verfassen auch eine Funktion zur Verfügung, die es jedermann ermöglicht, selbst erstellte Bilder hinzuzufügen und diese zu kommentieren. Die Bilder können anonym hochgeladen werden und werden vor Veröffentlichung nicht nochmals durch Google oder das Unternehmen verifiziert. Laut Nutzungsbedingungen von Google Maps dürfen nur Bilder des konkreten Standortes dort veröffentlicht werden. Sinn und Zweck der Funktion ist es, den Dienst Google Maps mit möglichst vielen Daten zu den einzelnen Standorten zu bestücken.
Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Hochladen von Bildern unbekannter Dritter auf das Profil unserer Mandantin
Neben Außenansichten des Gebäudes, in dem unsere Mandantin ihre Labore betreibt, wurden immer wieder durch unbekannte Dritte Bilder von grausamen Tierversuchen über die Funktion „Foto hinzufügen“ veröffentlicht. Die Bilder wurden jedoch weder bei unserer Mandantin aufgenommen noch hat unsere Mandantin etwas mit den Tierversuchen auf den Bildern zu tun. Sie führt weder selbst Tierversuche durch noch arbeitet sie überhaupt mit Tieren. Die Bilder auf dem Profil unserer Mandantin erweckten jedoch den falschen Eindruck, dass diese in ihren Räumen aufgenommen wurden und unsere Mandantin diese Tierversuche durchgeführt hätte. Dies verletzt unsere Mandantin erheblich in ihrem Unternehmenspersönlichkeitsrecht.
Google unterbindet Veröffentlichung der Bilder trotz mehrfacher Löschanfragen nicht
Trotz mehrfacher Löschanfragen bei Google und unzähligen Hinweisen auf die Rechtswidrigkeit der auf dem Profil unserer Mandantin veröffentlichten Bilder wurden immer wieder dieselben grausamen Bilder mit identischem Inhalt hochgeladen. Google hat die Veröffentlichung der Bilder nicht unterbunden, sodass die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Google gestellt haben.
Beschluss - Antrag auf Unterlassung der Verbreitung der Bilder stattgegeben
Mit Beschluss vom 20.12.2019 hat das Landgericht Frankfurt am Main dem Antrag der Media Kanzlei vollumfänglich stattgegeben (vgl. LG Frankfurt 2-03 O 505/19).
Neben dem Antrag auf Unterlassung der Verbreitung der Bilder gab das Gericht auch dem Antrag statt, es Dritten nicht mehr zu ermöglichen, Bilder auf dem Unternehmensprofil unserer Mandantin zu veröffentlichen. Google muss auch nach Ansicht des Gerichts die „Foto hinzufügen“-Funktion für unsere Mandantin abschalten. Zum Schutze der Rechte unserer Mandantin war aufgrund der Vielzahl der Veröffentlichungen und der mangelhaften Reaktion von Google die Abschaltung der Funktion der einzig wirksame Weg. Es handelt sich bei der vom Gericht ausgesprochenen Verpflichtung im Ergebnis um einen Fall des vorbeugenden Rechtsschutzes gegen Persönlichkeitsverletzungen. Ein solcher ist nur in engen Grenzen und unter strengen Voraussetzungen möglich. Der Beschluss, der die Abschaltung der Funktion verfügt, ist in dieser Form ein absolutes Novum und ein toller Erfolg für unsere Mandantin.