Media Kanzlei schützt das Persönlichkeitsrecht des Vorstands einer politischen Partei vor dem Landgericht Darmstadt
Unser Mandant ist ein renommierter Professor und Sprecher des Landesverbandes einer politischen Partei. Der Beklagte äußerte sich zu unterschiedlichen Anlässen wiederholt über unseren Mandanten und zitierte diesen dabei falsch.
Nachdem die Gegenseite nach erfolgter Abmahnung die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht abgab, erwirkte die Medienkanzlei bereits Anfang 2014 eine einstweilige Verfügung gegen den Beklagten vor dem Landgericht Darmstadt (17 O 43/14). Der Beklagte vertrat jedoch weiterhin die Auffassung, seine Äußerungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt und stellte beim Landgericht Darmstadt den Antrag auf Anordnung der Erhebung der Hauptsacheklage, gemäß § 926 ZPO.
Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei und insbesondere das Landgericht Darmstadt teilten die Auffassung des Beklagten nicht und verurteilten den Beklagten in der Unterlassungsklage, die persönlichkeitsverletzenden Äußerungen unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR zu unterlassen.
Die Intensität des Persönlichkeitsrechtsverletzung resultiert dabei neben der Tatsache, dass die Äußerung unwahr und unserer Mandantschaft untergeschoben wurde, auch daraus, dass der Beklagte vorgab, ein Zitat wiederzugeben. Zitaten kommt jedoch die besondere Überzeugungs- und Beweiskraft des Faktums zu, da der Zitierte als Zeuge gegen sich selbst ins Feld geführt. Daher ist zu beachten, dass bei Zitaten der Grundsatz der unbedingten Zitattreue gilt. Bereits kleine Abweichung zwischen der tatsächlichen Äußerung und der zitierten Aussage können zur Unzulässigkeit der Meinungsäußerung führen und Unterlassungsansprüche zur Folge haben. Hierbei handelt es sich jedoch immer um eine Frage des konkreten Einzelfalls.
Die Media Kanzlei Frankfurt ist auf das Spannungsverhältnis zwischen Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit spezialisiert. Sprechen Sie Herrn Rechtsanwalt Müller-Riemenschneider unter anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de an, wenn Sie etwa falsch zitiert wurden und sich dadurch in Ihrem Persönlichkeitsrechten verletzt sehen.
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