Androhung der Löschung der G20-Datenbank durch Datenschutzbeauftragten der Stadt Hamburg
Im Zuge der Ermittlungen bezüglich der Krawalle anlässlich des G20-Gipfels letzten Jahres in Hamburg wurde eine Datenbank eingerichtet, in die jedermann Bilder und Videos hochladen konnte, die er bezüglich dieses Ereignisses besitzt. Die Datenbank wurde mit einer automatisierten Gesichtserkennungssoftware ausgestattet, die die darin enthaltenen Gesichtsmerkmale so verarbeitet, dass sie ablesbar und als ID zu verwenden sind. Seitdem werden dauerhaft Merkmale von Tatverdächtigen mit dieser Ansammlung von Face-IDs abgeglichen.
Nun erließ der hamburgische Datenschutzbeauftragte eine Anordnung gegen die Stadt Hamburg, diese Datenbank zu löschen. In der Pressemitteilung heißt es als Begründung:
„Die biometrische Erfassung erfolgt unterschieds- und anlasslos. Sie betrifft massenhaft Personen, die nicht tatverdächtig sind und dies zu keinem Zeitpunkt waren. Die Berechnung von mathematischen Gesichtsmodellen zu Strafverfolgungszwecken geschieht ohne Kenntnis der Betroffenen und ermöglicht der Polizei, Profile über Standort, Verhalten und soziale Kontakte von Personen über einen örtlich und zeitlich nicht näher festgelegten Zeitraum zu erstellen, zu verknüpfen und auszuwerten. Betroffene können sich hiergegen nicht mit einem Rechtsbehelf wehren, da sie hiervon keine Kenntnis haben.“
Der Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Johannes Caspar äußerte sich wie folgt zu der Anordnung:
„Mir ist bewusst, dass eine effiziente Strafverfolgung ein hohes Rechtsgut darstellt und zur Befriedung der Bevölkerung beiträgt. Aber im Rechtsstaat ist nicht alles rechtlich zulässig, was technisch möglich ist, nur weil es zweckmäßig erscheint. Die automatisierte Gesichtserkennung muss rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechen.“
Die Innenbehörde prüft die Anordnung nun und wird ggf. Rechtsmittel vor dem Verwaltungsgericht einlegen.
Lesen Sie genaueres in der Pressemitteilung des Datenschutzbeauftragten:
https://datenschutz-hamburg.de/pressemitteilungen/2018/12/2018-12-18-anordnung-biometrie