BGH: Sind Verträge mit der Euroweb Group frei kündbar?
Die Euroweb Group bietet über ihre Tochterunternehmen United Media AG, Euroweb Deutschland GmbH und Internet Online Media GmbH ein detailliertes Paket für die Optimierung von Suchmaschinen und Webhosting an. Es fällt dabei die Angabe einer ungewöhnlich langen und festen Vertragslaufzeit von meistens 4 Jahren im Vertrag auf. Der Vertragspartner hat mit monatlichen Gebühren im dreistelligen Bereich zu rechnen.
Uns erreichen immer wieder Mandanten, die mit diesen Firmen Verträge abgeschlossen haben.
Dabei stellt sich die Frage, können diese Verträge gekündigt werden und entstehen dabei etwa Probleme und Kosten für die Mandanten. Es handelt sich um Werkverträge, die gemäß werkvertraglichen Grundsätzen kündbar sind, so entschied der BGH. Danach kann der Webhoster die vereinbarte Vergütung durchaus verlangen. Eine Anrechnung der ersparten Aufwendungen ist jedoch unabdinglich. Dabei muss das Unternehmen detailliert aufstellen, welche Kosten angefallen sind und welche Aufwendungen erspart wurden. Eine schlüssige Darlegung des Webhoster für den Vergütungsanspruch muss vorliegen, das legen die Gerichte mittlerweile so aus.
Wir empfehlen Ihnen umgehend rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, falls Sie unter bestimmten Bedingungen mit der Euroweb Group einen Vertrag abgeschlossen haben. Falls Sie diesen kündigen möchten oder Sie auf Zahlung verklagt wurden, stehen wir Ihnen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht zur Seite.
Die Anwälte der Media Kanzlei Frankfurt haben sich aufgrund zunehmender Nachfrage der Mandanten umfassend mit der Euroweb Group und deren Verträgen auseinandergesetzt. So konnten wir schon oft außergerichtliche und gerichtliche Erfolge für unsere Mandanten, die Verträge mit der Euroweb Group abgeschlossen haben, erzielen. Wir prüfen für Sie, ob der Vertrag überhaupt ordnungsgemäß zustande gekommen ist und ob die gegen Sie geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind.
Wir von der Media Kanzlei haben uns unter anderem auf Medien- und Wettbewerbsrecht spezialisiert. Unsere Anwälte haben jeden Tag mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen zu tun. Kontaktieren Sie uns gerne für kompetente und zuverlässige Unterstützung!
Genaueres:
BGH, Urt. v. 24.03.2011 - VII ZR 146/10
LG Düsseldorf, Urt. v. 28.07.2011 – Az. 7 O 311/10
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