Das OLG Frankfurt hat kürzlich entschieden, dass unser Mandant, ein Sieger von Deutschland sucht den Superstar, das von der Gegenseite begehrte Managementhonorar nicht zahlen muss.
Die BILD schreibt dazu „Severino Seeger gewinnt Prozess gegen Ex-Manager Sittenwidrige Verträge bei DSDS?
Seegers Anwalt Dr. Severin Müller-Riemenschneider: „Ich bin der Auffassung, dass der Vertrag, der die Kandidaten an das Management bindet, sittenwidrig ist. Die Kandidaten haben keine echte Entscheidungsfreiheit, ob sie von dem Management vertreten werden wollen oder nicht.“
Der FOCUS: Ex-„DSDS“-Gewinner Severino Seeger gewinnt Prozess gegen Manager Volker Neumüller
Die Verträge der „DSDS“-Gewinner seien nach Auffassung von Seegers Anwalt Severin Müller-Riemenschneider "sittenwidrig", wie die „Bild“ berichtet: „Die Kandidaten haben keine echte Entscheidungsfreiheit, ob sie von dem Management vertreten werden wollen oder nicht."
Intouch
„Ich bin der Auffassung, dass der Vertrag, der die Kandidaten an das Management bindet, sittenwidrig ist. Die Kandidaten haben keine echte Entscheidungsfreiheit, ob sie von dem Management vertreten werden wollen oder nicht“, erklärt Severinos Anwalt.
Tag24
Im Prozess um Zahlungsforderungen einer Künstlermanagerin gegen den früheren Gewinner der RTL-Castingshow "Deutschland sucht den Superstar", Severino Seeger (30), hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Donnerstag die Zahlungsansprüche der Managerin zurückgewiesen.
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