Bild-Zeitung berichtet über äußerungsrechtliches Verfahren der Media Kanzlei Frankfurt
Am 11.3.2016 veröffentlichte die Bild-Zeitung erneut einen Bericht über ein Verfahren der Media Kanzlei Frankfurt vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Unter der Überschrift „AfD Gründer Adam - das Ende eines bizarren Gerichts-Zoffs“ setzt sich die Bild-Zeitung mit der Entscheidung des 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main (Aktenzeichen: 16 U 127/15) auseinander. Hier zum vollständigen Bericht der Bild-Zeitung
Die Gegner unterstellten unserem Mandanten, dem AfD Gründer Dr. Konrad Adam, in ihrer Hetzkampagne, er sei gegen andere Mitglieder "handgreiflich" geworden. Nach der Ausführung der Gegenseite sogar gegen eine schwerverletzte Frau. Mit der Unterstützung der Media Kanzlei Frankfurt war unser Mandant bereits vor dem Landgericht Frankfurt erfolgreich (lesen Sie zu der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt hier mehr), welches der Gegenseite untersagte, zu behaupten, unser Mandant sei gegen andere Personen handgreiflich geworden. Dieses Urteil des Landgerichts Frankfurt wurde nun vom Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt und die Berufung der Gegenseite vollständig zurückgewiesen. Die Gegenseite trägt die Kosten des Verfahrens.
Im Verfahren verwickelten sich die zahlreichen benannten Zeugen der Gegenseite in Widersprüche, sodass man sich dem Eindruck nicht verwehren konnte, es hätte sich um ein abgekartetes Spiel zum Nachteil unseres Mandanten gehandelt.
Wenn Sie Fragen zum Persönlichkeitsschutz haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Persönlichkeitschutz (HIER und HIER)