
Bild-Zeitung unterliegt auch im Widerspruchsverfahren

Über unseren Mandanten wurde in der Bild-Zeitung berichtet, dass dieser verdächtigt werde, ein minderjähriges Mädchen missbraucht und erpresst zu haben. Ferner hieß es, unser Mandant hätte einen Großteil der Taten gestanden und es würde gegen ihn wegen des Verdachts der Zuhälterei ermittelt. Unser Mandant, selbst Rechtsanwalt, nahm die Angelegenheit trotz eigener Rechtskunde nicht in die eigenen Hände, sondern vertraute auf die Expertise der Rechtsanwälte der Mediakanzlei Frankfurt.
Infolgedessen ließen die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt Bild.de eine Abmahnung nebst strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung zukommen. Die abgemahnte Widerspruchsführerin lehnte die Abgabe der geforderten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung außergerichtlich ab.
Auf den Antrag der Media Kanzlei Frankfurt untersagte das Landgericht Frankfurt der Bild-Zeitung die streitgegenständliche Berichterstattung. Im Anschluss gab die Bild-Zeitung hinsichtlich ¾ des Beschlusses eine Abschlusserklärung ab, und erkannte die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt insoweit als endgültige Regelung an.
Gegen die Entscheidung, nicht mehr in der streitgegenständlichen Form identifizieren über den Missbrauch und die Erpressung Minderjähriger berichten zu dürfen, legte die Gegenseite Widerspruch ein. Der Widerspruch blieb jedoch ohne Erfolg. Das Landgericht bestätigte im Anschluss an die mündliche Verhandlung die eigene Entscheidung. Eine Identifikation mit dem Vorwurf des Missbrauchs und der Erpressung Minderjähriger bleibt weiterhin unzulässig.
Es fehlt bereits am Mindestbestand an Belegtatsachen. Zudem muss die Gegenseite die Kosten des Verfahrens tragen.
Mehr Information zu diesem presserechtlichen Verfahren finden Sie hier und hier.
Wenn Sie Fragen zum Pressrecht, der Meinungsfreiheit oder zum Persönlichkeitsschutz haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Persönlichkeitsschutz und Presserecht (HIER und HIER). Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt treten laufend vor den Pressekammern der Landgerichte im gesamten Bundesgebiet auf.