
Die Media Kanzlei Frankfur|Hamburg im Filesharing-Berufungsverfahren erfolgreich

Filesharing Klage
Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, ein Filmwerk in einer Tauschbörse veröffentlicht zu haben (Filesharing). Infolgedessen wurde sie zunächst abgemahnt und später von der Abmahnkanzlei verklagt. Bereits in erster Instanz vor dem Amtsgericht Frankfurt wurde die Filesharingklage abgewiesen.
Unsere Mandantin hat glaubhaft gemacht, dass sie zum Zeitpunkt der angeblichen Rechtsverletzung Einkaufen war bzw. geschlafen hat.
Unsicherer Router
Die Vermutung wurde auch insbesondere durch die Ausführungen des Sachverständigen erschüttert, der ausführte, dass es sich um einen unsicheren Router gehandelt hat, der ohne größeren Aufwand von den über 40 umliegenden Wohnung gehackt werden konnte. Insoweit kann es keinen Unterschied machen, ob ein Mitbewohner oder 40 Bewohner des Hauses Zugriff auf das W-LAN hatten, um die Vermutung zu erschüttern.
Das Amtsgericht Frankfurt hatte nach einer umfangreichen Auswertung der Beweismittel eine wohlüberlegte und ausgewogene Entscheidung getroffen.
Die Gegnerin ging allerdings mit der Begründung in die Berufung, dass unsere Mandantin den Router hätte auf Sicherheitslücken überprüfen müssen.
Die Auslesung von Router-Daten ist für Laien keine zumutbare Möglichkeit. Es hätte ein IT-Fachmann beauftragt werden müssen und die Kosten hätten sich für unsere Mandantin, die nichts Falsches getan hat, nochmals erhöht. Die Gegnerin, die laufend derartige Prozesse führt, hätte auf eine derartige Möglichkeit hinweisen müssen.
Unsere Mandantin hat auch keine Prüfpflichten verletzt. Der lebensfremde Vortrag der Gegenseite verdient keine Kommentierung. Was die Gegnerin forderte, ist nach der ständigen Rechtsprechung vollkommen unzumutbar. Darüber, dass es unserer Mandantin nach Auffassung der Gegnerin selbst dann zumutbar gewesen wäre, Updates des Routers durchzuführen, wenn diese zur Unbrauchbarkeit des Gerätes geführt hätten, war abwegig.
Eine Aufhebung des durchdachten und wohlüberlegten Urteils des Amtsgericht Frankfurt wäre höchst unbillig gewesen und hätte lediglich gezeigt, dass vor deutschen Gerichten die Partei, die über die finanziellen Mittel verfügt, einen Prozess immer wieder von Neuem aufzurollen, am Ende auch Recht zugesprochen bekommt. Dies war aber glücklicherweise nicht der Fall.
Was tun bei Filesharing Abmahnung
Sollten Sie eine derartige oder eine andere Abmahnung wegen FIlesharing von einer Kanzlei erhalten haben, so finden Sie hier unseren Leitfaden, der Ihnen erklärt, wie Sie sich nun verhalten können. Ein Fernsehinterview des Hessischen Rundfunks mit Fachanwalt Dr. Severin Müller-Riemenschneider finden Sie HIER.
Sollten Sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten haben, so kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg kostenlos und unverbindlich unter anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de oder per Telefon unter 069.348.7577.0. Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg konnten bereits zahlreichen Mandanten helfen.
Mehr zum Urheberrecht finden Sie HIER. Mehr zum Filesharing finden Sie auch auf Abmahnung.org.