Die Zeitung Osthessen-News aus Fulda berichtet über Verfahren der Media Kanzlei
Die Zeitung Osthessen News berichtet über ein Verfahren der Media Kanzlei Frankfurt, das unser Mandant mit der Fuldaer Zeitung führt. Den Bericht über das presserechtliche Verfahren finden Sie HIER. Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt vertraten den Klinikinhaber des Neuro Spine Center Dr. Al-Hami.
Dem Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt lag eine Berichterstattung der Fuldaer Zeitung zugrunde, in der die Zeitung über ein Verfahren unseres Mandanten mit anderen Ärzten berichtete. Das Verfahren hat unser Mandant vor dem Landgericht Fulda weitestgehend und abschließend vor dem Oberlandesgericht Frankfurt vollständig gewonnen. Dessen ungeachtet erweckte die Gegenseite den Eindruck, unser Mandant hätte nur die abschließende Instanz gewonnen. Auch die übrige Berichterstattung war nicht positiv für den Klinikinhaber.
Die unwahren Behauptungen in der Zeitung wurden infolgedessen zunächst durch die Media Kanzlei Frankfurt abgemahnt, die in der Berichterstattung eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts erkannte. Nachdem die Zeitung die Abgabe der geforderten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung durch ihre Rechtsanwaltskanzlei zurückweisen ließ, beantragte die Medienkanzlei den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Diese wurde von der auf das Presserecht spezialisierte Kammer des Landgerichts Frankfurt antragsgemäß erlassen. Das Landgericht untersagte der Fuldaer Zeitung mit Beschluss (n.rk.) vom 18.10.2016 unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR in Bezug auf den Neurochirurgen zu behaupten oder zu verbreiten
(1) "Wirbelsäulen-OPs in Osthessen 2014 Neuro-Spine-Center 1698 Eingriffe davon Versteifungen: 491"
(2) "Er kritisierte die hohe Zahl an Wirbelsäulen-OPs und schrieb:"
(3) "Er kritisierte, an der Wirbelsäule werde zu oft operiert."
(4) "Allerdings liegen Al-Hamis Zahlen - 491 im Jahr 2014 - auch in diesem Bereich in Osthessen weit vorn - außer in der Untergruppe der Versteifungen der Lendenwirbelsäule, die er nicht anbietet."
Die Kosten für das Eilverfahren legte die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt der Zeitung aus Fulda auf. Der Streitwert wurde auf 40.000 Euro festgesetzt.
Die Pressefreiheit geht nicht soweit, dass Zeitungen Unwahrheiten verbreiten dürfen.
Wenn Sie Fragen zum Pressrecht oder zum Persönlichkeitsschutz haben, zögern Sie nicht, die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu befragen. Mehr zum Thema Persönlichkeitsschutz und Presserecht finden Sie HIER und HIER. Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt treten laufend vor den Pressekammern der Landgerichte im gesamten Bundesgebiet auf.