
Fachvortrag von Dr. Tobias Hermann zum Persönlichkeitsrechtsschutz
Dr. Tobias Hermann, der Leiter unseres Hamburger Büros, hält am 26.04.2019 wieder einen Vortrag im Rahmen der diesjährigen Fortbildung der Fachanwälte im Bereich Medienrecht im Betriebssportcasino in Hamburg.
Er beschäftigt sich diesmal mit aktuellen Fehlentwicklungen im Bereich des Persönlichkeitsrechtsschutzes und geht dabei auf die Fälle Helmut Kohl und Christian Wulff ein. Im Fall Kohl geht es um die Frage, ob ein titulierter Anspruch auf Geldentschädigung vererblich ist, während es im zweiten Fall um die Zulässigkeit eines Fotos geht, das den ehemaligen Bundespräsidenten beim Einkaufen zeigt.
Die Präsentation des Vortrags von Herrn Dr. Hermann finden Sie hier
Falls Sie Fragen zum Persönlichkeitsschutz haben, wenden Sie sich gerne an uns.