Einstweilige Verfügung gegen United Media - Webauftritt darf nicht einfach abgeschaltet werden
Media Kanzlei Frankfurt erwirkt erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen United Media (n.rk.)
Die Euroweb Group und ihre Tochterunternehmen, darunter die United Media AG, sind berüchtigt für ihre aggressiven Methoden bei der Kundenakquise. So wurde etwa die sog. Referenzkundenmasche, bei der potentiellen Kunden wahrheitswidrig erzählt wird, sie würden die vertraglichen Leistungen günstiger erhalten, wenn sie sich als Referenzkunden zur Verfügung stellen, schon als arglistige Täuschung eingestuft.
Aber auch anderen Kunden droht Ärger, wenn sie von dem Vertragsverhältnis Abstand nehmen wollen. So legte United Media einem unserer Mandanten ohne Vorwarnung den gesamten Internetauftritt still, als es zu Streitigkeiten über die Vertragsauflösung kam.
Den Anwälten der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg ist es gelungen, in diesem Fall eine einstweilige Verfügung zu erwirken, welche dieses Verhalten untersagt. Aufgrund des Urteils des Landgerichts Frankfurt (n.rk.) stellte United Media die Seite wieder online.
Was gemäß § 45 k des Telekommunikationsgesetzes für Telefonanbieter gilt, muss auch für Webseiten gelten. Heutzutage ist ein funktionierender Internetauftritt für viele Kleinunternehmer essentiell. Dieser darf nicht als Druckmittel benutzt werden.