Erfolg der Media Kanzlei bei einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Oberlandesgericht
Unsere Mandantin veröffentlichte eine Onlinerezension auf dem Ärztebewertungsportal Jameda über die Antragsgegnerin – eine Kieferorthopädin. Mit deren Behandlung und war unsere Mandantin unzufrieden, deshalb fiel die Bewertung negativ aus, enthielt aber nach unserer Ansicht keine persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalte, sondern ausschließlich wahre Tatsachenbehauptungen sowie zulässige Meinungsäußerungen. Die Antragsgegnerin war jedoch nicht damit einverstanden, dass unserer Mandantin dieser eine schlechte Bewertung gab und versuchte unsere Mandantin daher durch zahlreiche Nachrichten und Anrufe – auch unter Einsatz von Drohungen - zur Löschung der Bewertung zu bewegen. Sie rief auch bei der Arbeitsstelle unserer Mandantschaft an, um sich bei ihrem Arbeitgeber und bei Kollegen über unsere Mandantin zu beschweren. Dabei gab sie personenbezogene Daten unserer Mandantin preis und behauptete dem Arbeitgeber sowie Kollegen gegenüber, unsere Mandantin würde Unwahrheiten verbreiten und beleidigte unsere Mandantin.
Den von uns gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wies das Landgericht zunächst zurück. Es sah keine Wiederholungsgefahr, weil weitere Beeinträchtigungen der Antragstellerin durch die Antragsgegnerin nicht zu besorgen seien. Begründung dafür war, dass es sich um eine einmalige Sondersituation handle und kein Wiederholungsbedarf bestehe. Diese Ansicht teilten wir nicht und legten deshalb sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht ein. Das Oberlandesgericht entschied daraufhin zu unseren Gunsten und beschied, dass das Landgericht das Vorliegen der Wiederholungsgefahr zu Unrecht verneint hatte. Eine Wiederholung der rechtswidrigen Äußerungen, die die Ärztin gegenüber Dritten in Bezug auf unsere Mandantin getroffen hatte, ist auch nach Ansicht des OLG jederzeit zu befürchten. Der Antragsgegnerin wurde in der Folge unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 € unter anderem untersagt, künftig Dritten gegenüber mitzuteilen, dass unsere Mandantin bei ihr in Behandlung war und, dass unsere Mandantin Unwahrheiten über die Antragsgegnerin im Rahmen von Bewertungen verbreiten würde.
Ein voller Erfolg für die Anwälte der Media Kanzlei Frankfurt.
Der vorliegende Fall zeigt, dass auch nach einem zurückgewiesenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, das Verfahren noch nicht beendet sein muss und das Einreichen einer Beschwerde zu dem angestrebten Ergebnis führen kann. Insbesondere in Eilverfahren in rechtlichen Spezialmaterien wie dem Äußerungsrecht, besteht oftmals die Möglichkeit, dass spezialisierte Anwälte ein Gericht doch noch umstimmen können.
Wir von der Media Kanzlei haben jeden Tag mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen im Äußerungs- und Presserecht zu tun. Unsere Anwälte geben stets ihr Bestes, um Sie bis zum Schluss zu begleiten. Wählen Sie unsere Unterstützung und Sie werden einen kompetenten und zuverlässigen Partner an Ihrer Seite haben.