Erfolg für die Media Kanzlei vor dem LG Frankfurt am Main: Instagram muss Auskunft über Daten von Nutzern erteilen
Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt haben für ihre Mandantin vor dem LG Frankfurt am Main einen Auskunftsanspruch gegen die Instagram LLC erwirkt.
Unsere Mandantin ist auf der Social-Media-Plattform Instagram auf ein Profil aufmerksam geworden, welches ihren Vornamen und ihren Mädchennamen als Profilnamen trägt und ein Bild von ihr als Profilbild verwendet. Die ihr unbekannte Person veröffentlichte auf diesem Profil eine Fotomontage von ihr, zudem wurden über den Account sexualisierte Beleidigungen sowie unwahre Tatsachenbehauptungen über unsere Mandantin aufgestellt. Daraufhin erstatte sie Strafanzeige gegen Unbekannt.
Der Instagram LLC wird mit dem Beschluss des LG Frankfurt am Main gestattet, unserer Mandantin Auskunft über die Bestands- und Nutzungsdaten durch Angabe der folgenden, bei der Plattform Instagram gespeicherten Daten, zu erteilen:
1) IP-Adressen, die von dem Nutzer für das Hochladen und Versenden des Videos und der Bilddatei sowie das Versenden der Nachrichten verwendet wurden, nebst genauem Zeitpunkt des Hochladens unter Angabe des Datums und der Uhrzeit (genauer Uploadzeitpunkt),
2) Namen des Nutzers,
3) E-Mail-Adresse des Nutzers,
4) IP-Adressen, die von dem Nutzer zuletzt für einen Zugriff auf sein Nutzerkonto verwendet wurden, nebst genauem Zeitpunkt des Zugriffs unter Angabe des Datums und der Uhrzeit (genauer Zugriffszeitpunkt).
Der Antrag unserer Mandantin, der darauf gerichtet ist, es der Instagram LLC gemäß § 14 Abs. 3 TMG zu gestatten, Auskunft über Bestands- und Verkehrsdaten zu erteilen, ist begründet. Die hier streitgegenständlichen Inhalte unterfallen auch den Strafnormen des § 1 Abs. 3 NetzDG, insbesondere sind sie beleidigender Natur, § 185 StGB. Ein zusätzlicher Anspruch bestehe aus den §§ 242 BGB, 24 BDSG.
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