Erfolgreiche Vertragsanfechtung und Rücktritt - Abofalle
Erneut haben die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg einen Erfolg für einen unserer Mandanten erwirkt. Anfang des Jahres schloss unser Klient einen Vertrag mit einer Medienagentur, die den Internetauftritt seines Unternehmens betreuen sollte. Dabei wurde unserem Mandanten andere Konditionen vorgestellt, als tatsächlich vorlagen. Wir fochten den Vertrag für unseren Mandanten mit Erfolg an.
Arglistige Täuschung unseres Mandanten
Die Medienagentur täuschte unseren Klienten damit, dass sie ihn angeblich als Partner ihres Unternehmens führen wolle und er somit für die vereinbarten Leistungen nichts bezahlen müsse, obwohl diese einen Wert von 10.000€ hätten. Es hieß, diese Summe sei eine Investition in ihn. Außerdem könne er jeder Zeit aus dem Vertrag austreten.
Dies erwies sich aber nach den ersten finanziellen Forderungen als Unwahrheit.
Somit fochten wir den Vertrag gemäß § 123 Abs. 1 BGB wegen arglistiger Täuschung sowie nach § 119 BGB an.
Unzulässigkeit des Betreibens einer Facebook-Fanseite Dritter
Des Weiteren beinhaltete der Vertrag über das Betreuen des Internetauftritts auch das Erstellen und Verwalten einer Facebook-Seite des Betriebes unseres Mandanten.
Aus den EuGH-Urteilen vom 10.07.18 –C-25/17 und vom 05.06.18- C-210-16- ergibt sich, dass der Betreiber von Facebook-Fanseiten gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher verantwortlich sind und eine Vereinbarung nach § 2 DSGVO schließen müssen. Fakt ist jedoch, dass Facebook einen solchen Vertragsschluss nicht rechtskonform anbietet. Somit konnte das Medienunternehmen auch Teile seiner vertraglichen Verpflichtung nicht wirksam erbringen.
Außergerichtliche Einigung
Es wurde sich außergerichtlich darauf geeinigt, die Angelegenheit durch das Bezahlen einer kleinen dreistelligen Summe zu beenden. Ursprünglich wurden über 20.000,00 EUR von unserem Mandanten gefordrt.
Haben auch Sie Probleme mit Leistungen durch Medienagenturen? Wir von der Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg sind auf Medienrecht spezialisiert und haben jeden Tag mit Vertragsrecht und der Geltendmachung von Schadensersatz- und anderweitigen Ansprüchen zu tun. Wir beraten Sie gerne, wenn Sie das Gefühl haben, vertraglich getäuscht worden zu sein und Hilfe zu benötigen.
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