EU-Entwurf: Das Problem des Artikel 13 und der damit verbundenen Uploadfilter
An kaum einem ist dieses Thema vorbeigegangen: Die geplante Urheberrechtsreform der EU schlug medienwirksam hohe Wellen und die Verhandlungen der EU-Mitgliedsstaaten scheiterten vorerst. Die EU hat nunmehr einen finalen Entwurf zur EU-Copyright-Reform veröffentlicht, der heftig in der Kritik steht.
Der viel genannte Artikel 13 stammt aus der "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt". Diese geplante EU-Urheberrechtsreform sieht vor, dass zukünftig Onlineplattformen wie Facebook, YouTube oder Instagram für die Inhalte haften, wenn Urheberrechtsverletzungen auftreten. Dabei waren sich in den vorausgegangenen Verhandlungen besonders Deutschland und Frankreich uneinig über die Ausnahmen, welche Plattformen von den neuen Regelungen ausgenommen sind. Die gemeinsame Position sieht nun vor, dass alle einen Uploadfilter installieren müssen, es sei denn sie erfüllen alle drei der folgenden Kriterien: (1) Die Plattform ist jünger als 3 Jahre.
(2) Der Jahresumsatz beträgt weniger als 10 Millionen Euro.
(3) Die Plattform hat weniger als 5 Millionen Nutzer im Monat.
Desweiteren würden die Plattformen in der Beweispflicht stehen, dass sie sich "bemüht" haben, von Rechteinhabern nötige Lizenzen einzuholen. Experten sind der Meinung, dass dies eine unmögliche Aufgabe sei, da Plattformbetreiber für alle möglichen Inhalte, die ihre Nutzer potenziell hochladen könnten, Lizenzen einholen müssten. Als Alternative gelten die sogenannten „Uploadfilter“, die bevor Inhalte hochgeladen werden, diese erst prüfen und dann freigeben.
Es stellt für Unternehmen einen enormen finanziellen und technischen Aufwand dar, solche Filtersysteme zu programmieren. Zudem ist mit einer hohen Fehlerquote dieser Systeme zu rechnen. Google investierte bereits 100 Millionen Dollar in eine Software, die Urheberrechtsverletzungen erkennen soll. Dabei erwies sich ein solches System als unzuverlässig, da es immer wieder legale Videos löschte. Besonders Parodien, Remixe, Mashups oder Mems führen zur Überforderung des Systems, da es diese als urheberrechtlich geschützte Inhalte erkennen könne.
Wie der EuGH 2012 entschied, greifen Vorabfilterungen in die Privatsphäre und verstoßen gegen das Recht auf Meinungsfreiheit. Wie die Richter über die neue Richtlinie entscheiden, bleibt abzuwarten.
Bemerkenswert ist die momentane Reaktion auf die geplante Urheberrechtsreform. Aus verschiedensten Sichten fehlt die Unterstützung für die aktuelle Version, sei es seitens Datenschützer, kleinen oder großen Unternehmen, Youtuber oder sonstige Social-Media-Akteure. Eine Online Petition hat bereits über 4,7 Millionen Unterschriften erreicht.
Es bleibt abzuwarten, wie die EU-Politiker auf diesen Gegenwind der Gesellschaft reagieren.