EuGH: Geschmack eines Lebensmittels fällt nicht unter den Urheberschutz
2007 brachte der niederländische Lebensmittelhersteller L einen Streichkäse mit Kräutern auf den Markt. Sieben Jahre später vertreibt das Unternehmen S ein ähnliches Produkt mit einem anderen Namen. L sieht sich in seinem Urheberrecht verletzt, da der Geschmack laut ihm identisch sei.
L beantragte, eine Unterlassung der Herstellung des Verkaufs für das Produkt der Firma S zu erlassen.
Der EuGH entschied nun: der Geschmack eines Lebensmittels ist nicht urheberrechtlich geschützt. Er begründete dies damit, dass jeder Mensch anders schmecken würde und das Geschmacksempfinden durch unterschiedliche Erfahrungen und Altersstufen stets subjektiv sei.
Fühlen auch Sie sich in Ihrem Urheberrecht verletzt?
Gerade für kleine Unternehmen ist es oftmals dramatisch, wenn eine andere Firma die eigene „Idee klaut“. Dass nicht nur das Alleinstellungsmerkmal ihres Unternehmens gefährdet ist, sondern auch enorme Verkaufseinbußen auftreten können, ist nicht selten.
Es muss nicht immer so kommen wie für den Lebensmittelhersteller L.
Ihr Produkt ist regelmäßig durch das Urhebergesetzt geschützt. Jedoch kann es wie im vorliegenden Fall zu kleinen Details kommen, an denen dann erkannt werden muss, ob es sich um eine Verletzung Ihres Rechts handelt, oder eben dies nicht vorliegt. Oftmals ist hier juristische Erfahrung und ein fachmännisches Auge gefragt.
Was können Sie gegen eine Urheberrechtsverletzung tun?
Es stehen Ihnen immer mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Als erstes wird der außergerichtliche Weg gegangen und das konkurrierende Unternehmen wird abgemahnt. Sollten außergerichtliche Vorgänge keinen Erfolg haben, steht einen natürlich der Klageweg offen.
Wir von der Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg begleiten Sie gerne durch jegliche Probleme und zeigen Ihnen all ihre Möglichkeiten auf. Die Anwälte unserer Kanzlei haben sich unter anderem auf Marken- und Wettbewerbsrecht spezialisiert. Wir haben jeden Tag mit Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen zu tun. Wählen Sie einen kompetenten und zuverlässigen Partner an Ihrer Seite und kontaktieren Sie uns kostenlos und unverbindlich!