
FAZ berichtet über aktuelles Verfahren der Medienkanzlei

In dem Artikel „AfD beschimpft sich auf Facebook - Die AfD geht gegen sich selbst vor: Der Parteivorsitzende Konrad Adam wehrt sich gegen einen Facebook-Eintrag eines anderen AfD-Mitglieds. „Handgreiflich“ sei Adam geworden. Was dran ist, sollte nun das Gericht klären."
berichtet die FAZ über ein aktuelles Verfahren der Media Kanzlei Frankfurt. Den vollständigen Artikel der FAZ finden Sie hier.
Unser Mandant wehrte sich gegen den Vorwurf „handgreiflich“ geworden zu sein.
Das Landgericht Frankfurt erließ bereits zuvor einen Beschluss, der es der Gegenseite untersagte, sich in der skizzierten Form über unseren Mandanten zu äußern. Die Media Kanzlei berichtete hierüber.
Infolge des Widerspruchs wurden in der mündlichen Verhandlung nun zahlreiche Zeugen vernommen. Anders als es die Frankfurter Allgemeine Zeitung schreibt, verwickelten sich die Zeugen der Gegenseite jedoch in erhebliche Widersprüche. Am Ende bestanden keine Zweifel daran, dass die Gegenseite sich diese Geschichte ausgedacht hatte, um unseren Mandanten zu schädigen. Logische Konsequenz war nun das zugunsten unseres Mandanten ausgefallene Urteil. Das Landgerichts Frankfurt bestätigte den Beschluss vollumfänglich und sah in der Äußerung eine Persönlichkeitsverletzung unseres Mandanten. Die Gegenseite musste auch die weiteren Kosten des Verfahrens vollständig zahlen.
Wenn Sie Fragen zum Persönlichkeitsschutz haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Persönlichkeitschutz (HIER und HIER)