Fernsehinterview mit Rechtsanwalt der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg
Unser Mandant befindet sich seit geraumer Zeit im Streit mit dem Jugendamt Bonn und deren Subunternehmer. Kürzlich berichtete der Fernsehsender RT-Deutsch über den Sachverhalt und interviewte in diesem Zusammenhang Rechtsanwalt Dr. Müller-Riemenschneider zur Meinungsfreiheit. Den gesamten Beitrag finden Sie auf der Website von RT Deutsch: HIER
Der Bericht kritisiert die freien Träger und Jugendämter in Deutschland, denen ein Interessenkonflikt vorgeworfen wird.
Auszugsweise heißt es in dem Bericht von RT-Deutsch:
„Ein kurzer Blick in die Tabellen des statistischen Bundesamtes genügt, um festzustellen, dass die Zahl der Inobhutnahmen in den letzten Jahren stark angestiegen ist. Vor allem religiöse Familien und Einwanderer sollen überdurchschnittlich häufig von den weitreichendsten Maßnahmen betroffen sein, die die Ämter ergreifen können.
Doch was bedeutet der Kindesentzug für die betroffenen Familien? RT Deutsch-Reporterin Maria Janssen besuchte Eltern, denen das Jugendamt die Kinder entzogen hat. Die Betroffenen berichteten, dass die freien Träger in ihren Gutachten oft mit Lügen und falschen Tatsachenbehauptungen arbeiten…
Reiner Schmitt (Name geändert) hat sich selbst an das Jugendamt gewandt in der Hoffnung, seine Tochter aus einer kindeswohlgefährdenden Umgebung bei ihrer Mutter retten zu können. Doch der freie Träger kam zum Ergebnis, das Kind soll unter Betreuung eines freien Trägers bei der Mutter bleiben. Folglich ging es dem Teenager immer schlechter.
So beschrieb die jahrelange Klassenlehrerin das Mädchen als schwer verwahrlost und auch die Noten rutschten in den Keller. Der Direktor des Psychiatrie-Klinikums in Karlsruhe stellte unter anderem "depressive Verstimmungen" und "suizidale Gedanken" bei dem Teenager fest. Kontakt zu seiner Tochter hat der Vater seit mehreren Jahren nicht mehr.“
Um auf Missstände hinzuweisen, wendete sich Reiner Schmitt (Name geändert) u.a. an unterschiedliche Zeitungen. Das Jugendamt Bonn wollte unserem Mandanten in der Vergangenheit u.a. durch eine Unterlassungsverfügung untersagen lassen, dass dieser eine bestimmte E-Mail an die Frankfurter Allgemeine Zeitung schreibt. Das Oberlandesgericht Köln legte dem Jugendamt Bonn schlussendlich die Kosten des Verfahrens auf. In einem weiteren Verfahren, das ein freier Träger aus einem vergleichbaren Sachverhalt gegen unseren Mandanten führte, hat das Landgericht Köln die Klage des freien Trägers abgewiesen. Der freie Träger hatte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. In dem Interview erläutert Fachanwalt Severin Müller-Riemenschneider die Gefahren, wenn öffentliche Einrichtungen private Kritik durch Unterlassungsklagen unterbinden wollen.
Über die Streitigkeiten unseres Mandanten berichteten bereits zahlreiche Medien, so etwa die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), der General Anzeiger, der Fernsehsender ARD mit dem Format „Report Mainz“. Mehr dazu finden Sie HIER
Wenn Sie Fragen zum Persönlichkeitsschutz und der Meinungsfreiheit haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Persönlichkeitschutz (HIER und HIER)
Mehr zum Presserecht:
http://media-kanzlei-frankfurt.de/anwalt/media-kanzlei-gegen-bild-vor-lg-frankfurt-erfolgreich