
Filesharing-Abmahnung durch IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Jeden Tag befassen sich unsere Anwälte mit Filesharing-Abmahnungen und wehren diese regelmäßig erfolgreich ab. Deutschlandweit vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich und vor Gericht, sollte es im Ausnahmefall dazu kommen. Auch die neue Abmahnwelle auf Plattformen wie Bittorrent bezüglich pornografischem Material ist bei uns angekommen und wir vertreten bereits einige Mandanten, die betroffen sind.
Was wir als Anwälte der Media-Kanzlei den Klienten raten, können Sie im Folgenden lesen:
Filesharing-Abmahnung durch IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten?
Seit kurzer Zeit ist eine neue Abmahnkanzlei auf dem Markt tätig: Die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Bisher wurden ausschließlich Pornofilme abgemahnt, die aus dem Hause der Produktionsfirma MG Premium Ltd. stammen. Auch wenn die Kanzlei erst seit kurzem wegen Filesharings abmahnt, gibt es bereits zahlreiche Betroffene, die aufgefordert werden, Schadensersatzzahlungen in Höhe von bis zu mehreren Tausend Euro zu leisten und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
Was tun wenn auch Sie von IPPC LAW abgemahnt wurden?
Auch wenn es sich gerade bei einer Filesharing-Abmahnung wegen Streamings von pornografischen Inhalten um ein persönlich heikles Thema handelt, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren.
Des Weiteren sollten die beiliegende Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschrieben werden. Diese oftmals juristisch verschachtelten Mustererklärungen können sogar ein Schuldgeständnis oder die Verpflichtung zu Schadensersatzzahlungen enthalten, wodurch für Sie immense Kosten und gerichtliche Konsequenzen entstehen können. Meistens ist es für Laien in Folge dessen nicht einzuschätzen, wie man sich weiterhin verhalten sollte.
Welche Möglichkeiten stehen mir bei einer Filesharing-Abmahnung zur Verfügung?
Im Falle einer zulässigen Abmahnung kann durch kompetentes und striktes Verhandeln mit der Gegenseite eine gravierende Minderung der veranschlagten Schadensersatzforderung erreicht werden. Des Weiteren kann für Sie eine passend modifizierte Unterlassungserklärung verfasst werden, mit der Sie so viel wie nötig und so wenig wie möglich zugestehen. Unsere Anwälte beschäftigen sich jeden Tag mit Unterlassungsansprüchen und weisen dadurch die nötige Kompetenz und Erfahrung auf.
Wir raten, das Verhandeln mit IPPC LAW sowie das Verfassen der Unterlassungserklärung in fachkundige Hände zu legen und somit Fehler zu umgehen aus denen durch Unwissenheit leicht finanzielle sowie gerichtliche Konsequenzen resultieren können. Wir übernehmen diese Aufgabe vertraulich und zuverlässig für Sie.
Urheberrecht und Filesharing
Wir von der Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg haben uns unter anderem auf Medienrecht spezialisiert und haben jeden Tag mit Unterlassungs- und Urheberrechtsansprüchen zu tun.
Wir helfen Ihnen beim Vorgehen gegen die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und unterstützen Sie gerade im Falle einer Abmahnung wegen Streamings von pornografischen Inhalten diskret und vertraulich beim Lösen des Problems.
Wir übernehmen den Fall gerne für Sie! Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg unter anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de oder per Telefon unter 069.348.7577.0. Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg konnten bereits zahlreichen Mandanten helfen.
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