
Filesharing-Klage und Abmahnung in Frankfurt abgewehrt.
Die Kanzlei c-law GbR (vormals Schulenberg und Schenk Rechtsanwälte) ging gegen unseren Mandanten im Namen der Firma Savoy Film GmbH wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Torture Killer“ vor.
Unterlassung-, Abmahnkosten und Schadensersatz
Der Beklagte sollte Abmahnkosten und Schadensersatz in Höhe von XX € zahlen. Das Amtsgericht wies die Klage in erster Instanz ab und gab dem vermeintlichen Filesharer recht: Die Klägerin konnte nach Ansicht des Amtsgerichts nicht hinreichend nachweisen, dass der Beklagte das Werk tatsächlich illegal heruntergeladen hatte.
Die Rechtsanwälte der Gegenseite gingen in Berufung und ließen den Fall nunmehr von der zweiten Instanz, dem Landgericht Frankfurt am Main, entscheiden.
Sekundären Darlegungs- und Beweislast
Doch auch dieses gab dem Beklagten Recht und folgte vollumfänglich der Argumentation der Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg, die der Ansicht waren, dass der Beklagte seiner sekundären Darlegungs- und Beweislast hinreichend nachgekommen und die Klage deshalb abzuweisen sei.
Dabei wies das Berufungsgericht in seinem Urteil deutlich darauf hin, dass der Anschlussinhaber dann nicht für vermeintliches illegales Filesharing, dass über seinen Anschluss betrieben wurde, haften muss, wenn er die konkrete Möglichkeit nachweisen kann, dass eine andere Person Täter der Urheberrechtsverletzung gewesen sein kann. Ob dies der Fall ist, hängt jedoch von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
Dieses Urteil zeigt erneut deutlich, dass es sich lohnt, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn man wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing in Anspruch genommen wird – ganz gleich, ob dies im Wege einer außergerichtlichen Abmahnung geschieht oder die Sache schon zu Gericht getragen wurde.
Was tun bei Filesharing Abmahnung
Sollten Sie eine derartige oder eine andere Abmahnung wegen FIlesharing von einer Kanzlei erhalten haben, so finden Sie hier unseren Leitfaden Filesharing, der Ihnen erklärt, wie Sie sich nun verhalten können. Ein Fernsehinterview des Hessischen Rundfunks mit Fachanwalt Dr. Severin Müller-Riemenschneider finden Sie HIER.
Sollten Sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten haben, so kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg kostenlos und unverbindlich unter anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de oder per Telefon unter 069.348.7577.0. Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg konnten bereits zahlreichen Mandanten helfen.
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