Filesharing: Media Kanzlei Frankfurt Hamburg erneut gegen Waldorf Frommer erfolgreich
Filesharing Abmahnung von Waldorf Frommer
Die Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg hat erfolgreich einen Café-Besitzer im außergerichtlichen Verfahren in Sachen Filesharing, bei dem die Kanzlei Waldorf Frommer auf der Gegenseite stand, vertreten. Unser Mandant betreibt ein Café, in welchem er für seine Gäste kostenloses WLAN anbietet. Das WLAN ist passwortgesichert, sodass nur Gäste, die etwas in dem Café konsumieren das WLAN nutzen können.
Einer der Nutzer hat laut der Abmahnkanlei Waldorf Frommer angeblich eine TV-Folge über den Anschluss unseres Mandanten bezogen. Er wurde als Anschlussinhaber abgemahnt.
Schwierigkeiten für Anschlussinhaber offener WLANs, die diese anbieten, um ihren Kunden einen zusätzlichen Service anzubieten, besteht darin, dass sie es selbst nicht in der Hand haben, wie die Kunden den Internetanschluss nutzen.
Werden über eine IP-Adresse Urheberrechte verletzt, so spricht laut BGH zunächst eine Vermutung dafür, dass der Inhaber des Anschlusses, dem die IP-Adresse zur Zeit der Rechtsverletzung zugewiesen war, selbst Täter der Rechtsverletzung ist. Diese Vermutung kann durch den Anschlussinhaber entkräftet werden.
Es existiert eine relativ neue Rechtsprechung des EuGHs (Urt. v. 15.09.2016; Az. C 484/14), die bei diesem Sachverhalt relevant wurde. Insbesondere folgende Voraussetzungen sind laut EuGH erforderlich, um als Anschlussinhaber ein offenes WLAN zu betreiben und dabei nicht Gefahr zu laufen wegen illegalem Filesharing abgemahnt zu werden:
- Kommerzielle Nutzung des WLAN-Anschlusses
- Hinreichende Sicherungsmaßnahmen, dass über das WLAN keine Rechtsverletzungen begangen werden, die das geistige Eigentum der Rechteinhaber schützen sollen
Da das WLAN nur durch ein Passwort nutzbar war, wurde von der Gegenseite von den geltend gemachten Ansprüchen, mit denen Unterlassen und Schadensersatz gefordert wurde, Abstand genommen.
Was tun bei Filesharing Abmahnung
Sollten Sie eine derartige oder eine andere Abmahnung wegen FIlesharing von einer Kanzlei erhalten haben, so finden Sie hier unseren Leitfaden, der Ihnen erklärt, wie Sie sich nun verhalten können. Ein Fernsehinterview des Hessischen Rundfunks mit Fachanwalt Dr. Severin Müller-Riemenschneider finden Sie HIER.
Sollten Sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten haben, so kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg kostenlos und unverbindlich unter anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de oder per Telefon unter 069.348.7577.0. Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg konnten bereits zahlreichen Mandanten helfen.
Mehr zum Urheberrecht finden Sie HIER.