35.000 € Geldentschädigung gegen BILD wegen G20-Berichterstattung
Die BILD-Zeitung veröffentlicht Fotos unserer Mandantin und greift damit in unzulässiger Weise in ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht ein. Die Anwälte der Media Kanzlei Frankfurt |Hamburg erstritten nebenen Uterlassungsverfügungen nun eine Geldentschädigung in Höhe von insgesamt 35.000 € für unsere Mandantin (nicht rechtskräftig).
Im Rahmen des G20-Gipfels protestierten im Sommer 2017 zahlreiche Demonstranten auf Hamburgs Straßen. Unsere Mandantin war bei den Protesten zwar anwesend, verhielt sich aber friedlich. Die BILD-Zeitung des Axel Springer Verlags veröffentlichte daraufhin ein Foto, das unsere Mandantin klar erkennbar zeigte und sie in verknüpftem Artikel mittelbar als Schwerkriminelle bezeichnete. Ihr werden dabei Straftaten vorgeworfen, deren Begehung nie stattgefunden hat, sodass es sich hier um tiefgreifende Persönlichkeitsrechtsverletzungen handelt.
Zur Sicherung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Mandantin gelang es zunächst den Anwälten der Media Kanzlei der BILD-Zeitung im Wege der einstweiligen Verfügung das streitgegenständliche Verhalten zu untersagen. Der Artikel durfte also nicht mehr publiziert oder online bereitgehalten werden. Daraufhin provozierte die BILD- Zeitung mit einem weiteren Artikel mit dem Titel „Gericht verbietet Bilder von G20-Plünderin“, doch auch diese Berichterstattung untersagte das LG Frankfurt am Main zugunsten unserer Mandantin im Wege der einstweiligen Verfügung .
Um die dennoch entstandene Rechtsverletzung der Mandantin zu kompensieren, erhob die Media Kanzlei erfolgreich Klage auf Geldentschädigung gegen die BILD-Zeitung. Auf diesem Wege konnte für die Mandantschaft ein Entschädigungsanspruch in Höhe von insgesamt 35.000 € erstritten werden und so zumindest ein wenig Recht gegen das uneinsichtige Verhalten der BILD-Zeitung durchgesetzt werden. Zuvor wurde die Bildzeitung bereits zur Zahlung zweier Ordnungsgelder in Höhe von jeweils 50.000 € verurteilt.