
50.000,00 € Ordnungsgeld gegen BILD Online
Presserecht
Update zur Meldung „Pressekammer Frankfurt bestätigt Verbote gegen BILD Online und BILD Print wegen rechtswidriger „G-20“-Fahndungsaufrufe“ – Media Kanzlei erwirkt Ordnungsgeld in Höhe von 50.000,00 € gegen BILD Online
Am 09.01.2018 haben wir berichtet, dass wir ein Verbot gegen BILD Online und BILD Print wegen der Veröffentlichung rechtswidriger Fahndungsaufrufe erwirken konnten.
Erneute Berichterstattung
BILD Online widersetzte sich dem Verbot der Pressekammer Frankfurt und veröffentlichte am 11.01.2018 auf ihrer Webseite einen weiteren Artikel mit dem Titel „Bild zeigt die Fotos trotzdem – Gericht verbietet Bilder von G20-Plünderin“. Dabei nahm BILD Online Bezug auf das durch uns erwirkte Urteil und schrieb: „DIESE Fotos von den G20-Ausschreitungen in Hamburg darf BILD so nicht mehr zeigen – wenn es nach dem Landgericht Frankfurt/Main geht.“ und zeigte dabei erneut die Fotos, deren Veröffentlichung explizit untersagt worden war.
Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei nahmen diesen eklatanten Verstoß durch BILD Online nicht hin und beantragten beim Landgericht der BILD Online GmbH ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000,00 € aufzuerlegen. Insbesondere das absichtliche Zuwiderhandeln gegen das Unterlassungsgebot und die damit zum Ausdruck gebrachte Gleichgültigkeit gegenüber der Rechtsprechung sowie die Vertiefung der Rechtsverletzung der abgebildeten Person waren nach Ansicht der Rechtsanwälte der Media Kanzlei bei der Festsetzung des Ordnungsgeldes zu berücksichtigen.
Die Entscheidung der Pressekammer Frankfurt
Das Landgericht Frankfurt entsprach dem Antrag in vollem Umfang und begründet insbesondere den ungewöhnlich hohen Betrag von 50.000,00 € damit, dass BILD online dem gerichtlichen Verbot „bewusst offen“ zuwidergehandelt hat.
Der Fall zeigt, dass Gegner auch gerichtlichen Verboten zuwiderhandeln können und deshalb auch nach Erlass einer positiven Entscheidung beobachtet werden sollte, wie sich der Gegner verhält. Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg unterstützen Sie deshalb auch nach dem Abschluss eines Verfahrens bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.