
Im Musikproduzentenstreit auch im Widerspruchsverfahren erfolgreich

Die Medienkanzlei obsiegt auch in dem Termin am 20.05.2015 über den Widerspruch der Beklagten vor dem LG Nürnberg-Fürth.
Die Musikproduzenten stritten insbesondere über die Frage, welche der Parteien Produzent und Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte ist. Mehr zu diesem Verfahren erfahren Sie HIER.
Unsere Mandantin ist ein Musiklabel dessen Geschäftsführer als Musikproduzent und als Komponist ca. 120 Millionen Tonträger produziert und verkauft hat, u.a. für Musiker wie Roxette, Savage Garden, Whitney Houston, Atomic Kitten, 50 Cent, Juliane Werding, Aqua, Pitbull, Kid Rock, Jay-Z, Shaggy, Vengaboys uvm.
Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt vertreten regelmäßig Musikunternehmen im gesamten Bundesgebiet im Bereich des Musikrechts. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne kostenlos und unverbindlich unter anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de oder rufen Sie uns an
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