
Influencer Werbung auf Instagram kann teuer werden
Ein Interview zu dem Thema Influencer Marketing im Magazin „Pro – Christliches Medienmagazin“ mit Rechtsanwalt Dr. Severin Müller-Riemenschneider. Das ganze „Pro – Christliches Medienmagazin“ nebst Influencer Beitrag ist hier abrufbar.
Unternehmen nutzen immer häufiger die Social-Media-Auftritte von Privatpersonen, um für sich und ihre Produkte zu werben.
Dabei platzieren zum Beispiel Instagram-Influencer Werbe-Botschaften ohne sie als solche zu kennzeichnen. Damit ignorieren sie allerdings Werberichtlinien. Neue Richtlinien für die Kennzeichnung sollen dem abhelfen.
Der Frankfurter Rechtsanwalt Dr. Severin Müller-Riemenschneider begrüßte diese neuen Richtlinien in einem Interview in der Ausgabe 1/2018 des PRO-Magazins ausdrücklich. Influencer Marketing werde in naher Zukunft immer mehr zunehmen und für Unternehmen an Bedeutung gewinnen. Dabei käme, so Müller-Riemenschneider, den Werbenden auf Instragram „eine besondere Verantwortung“ zu, da sie oftmals ein junges Publikum ansprächen. Er wies darauf hin, dass das Oberlandesgericht Celle in einem Urteil verfügt hatte, dass die Werbebeiträge ausreichend zu kennzeichnen seien.Rechtsanwalt Müller - Riemenschneider warnte die Instagram-Influencer ausdrücklich vor unzureichender Kennzeichnung ihrer Werbebeiträge, da sie sonst mit Klagen zu rechnen hätten. Im Falle eines Verstoßes drohten den betroffenen Influencern Abmahnungen von Wettbewerbern oder Verbraucherzentralen, die Wettbewerbsnachteile im Anzeigemarkt befürchteten. Die Rechtsverfolgungskosten hätten dann die abgemahnten Influencer zu tragen. Sie liegen regelmäßig im vierstelligen Bereich.
Abmahnungen, die mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verbunden sind, sollten nicht unterschätzt werden, warnte der Anwalt der Media Kanzlei. Den Influencern drohe eine einstweilige Verfügung oder gar ein Hauptsacheverfahren auf Unterlassung.
Die Kennzeichnungspflicht schützt in erster Linie Verbraucher vor ungewollter Beeinflussung. Instagram hat inzwischen die Optik der Posts so verändert, dass dort Werbeverträge sofort sichtbar gemacht werden können.
Wettbewerbsverstoß durch Hashtag #ad oder #sponsored?
Reicht es aus, werbende Beiträge bei Instagram mit dem Hashtag #ad oder #sponsored zu kennzeichnen? Damit befasste sich etwa das OLG Celle, dass die Kennzeichnung #ad nicht ausreichen ließ, wenn sie lediglich zwischen mehreren anderen Hashtags gepostet wird. Das Gericht hat offengelassen, ob die Kennzeichnung #ad ausreichend ist, wenn sie allein und am Anfang gepostet wird. Ob dies auch für die Bezeichnung #sponsored gilt, geht aus dem Urteil nicht hervor.
Das Gericht betonte jedoch, dass es in jedem Fall erforderlich ist, dass der kommerzielle Zweck auf den ersten Blick und ohne jede Zweifel erkennbar ist. Bei der Kennzeichnung #ad ist dies nicht der Fall, da es sich zum einen um einen englischen Begriff und um eine Abkürzung handelt, die wahrscheinlich nicht jedem bekannt ist und unter mehreren anderen Hashtags leicht untergeht.
Künftig werden die Gerichte entscheiden, welche Gestaltung zulässig und welche rechtswidrig ist. Es wird sich stets um eine Einzelfallbetrachung handeln, denn die erforderliche Kennzeichnung hängt etwa auch davon ab, ob es sich um einen Text, Bild oder Video handelt.
Wenn Sie Fragen zum Wettbewerbsrecht haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Wettbewerbsrecht (HIER und HIER).