Interview mit Anwalt der Media Kanzlei zum Recht auf Vergessen-Urteil des EGMR
Rechtsanwalt Dr. Müller-Riemenschneider im Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung zum Urteil des EGMR zum Fall Sedlmayr (Recht auf Vergessen). Das ganze Interview finden Sie hier: Kein Recht auf Vergessen für Mörder Medienanwalt zum Fall Sedlmayr: "Hätte mir ein anderes Urteil gewünscht" Von Maximilian Matthies
Recht auf Vergessen in Online-Archiven
Die Namen der Sedlmayr-Mörder müssen nicht aus Online-Archiven gelöscht werden. Das Urteil des EGMR ändert damit zunächst nichts an der bestehenden Rechtslage. Es wäre jedoch wünschenswert gewesen, wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Fehlentwicklung zulasten des Persönlichkeitsrechts in den vergangen Monaten und Jahren korrigiert hätte.
Mediales Vorverhalten
Für Betroffene ist jedoch zu sehen, dass es sich beim Sedlmayr-Mordfall um einen Sonderfall handelte. Das Verfahren drehte sich um ein beispielloses zeitgeschichtliches Ereignis an dem ein hohes Informationsinteresse bestand. Zudem suchten die Mörder auch selbst die Öffentlichkeit. Das wurde von den nationalen Gerichten und nun von dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte berücksichtigt, da sich derjenige nicht mehr mit Gewicht auf seinen Persönlichkeitsschutz berufen kann, der sich zuvor den Medien selbst zugewandt hatte.
Sofern Sie dies nicht getan haben, besteht weiterhin die Möglichkeit gegen Berichte vorzugehen.