Interview mit Dr. Louisa Specht-Riemenschneider im Weser Kurier am 24.11.2019: Hass und Hetze im Netz „Folgen für Betroffene stärker beachten“
Juristin Louisa Specht-Riemenschneider hält Beleidigungen im Netz für eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und plädiert im Interview für eine ausgleichende Gesetzgebung.
Zur Frage wegen Beleidigungen im Netz gegen Politikerin Künast: " Das Urteil ist mit den Grundsätzen des Äußerungsrechts nicht vereinbar."
Verletzen die üblen Beleidigungen in Fäkalsprache die Würde des Menschen: "Sie verletzen meines Erachtens jedenfalls das sogenannte allgemeine Persönlichkeitsrecht, das aus der Menschenwürde und der allgemeinen Handlungsfreiheit, Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes, hergeleitet wird."
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