Künast siegt vor Gericht in Hate Speech-Verfahren - Bericht in der SZ
- Das Berliner Kammergericht hat mehrere üble Online-Beschimpfungen gegen die Grünen-Politikerin als Beleidigung gewertet.
- Damit widersprechen die Richter einer umstrittenen Entscheidung des Berliner Landgerichts, in der die Facebook-Posts noch als hinnehmbar bezeichnet wurden.
- Die Nutzer hinter den Posts könnten dennoch straffrei bleiben.
Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 24.03.2020