
LG Augsburg weist einstweilige Verfügung aus Namensrecht ALFA zurück

Unsere Mandantin trägt das Akronym ALFA. Bei der Gegenseite handelt es sich um einen Verein, der das Akronym ALfA trägt.
Der Antragsgegner wollte nun unserer Mandantin die Nutzung des eigenen Akronym untersagen und sprach zunächst eine außergerichtliche Abmahnung aus, in der gefordert wurde, dass unsere Mandantin das Akronym ALFA zukünftig nicht mehr nutzt. Die vermeintlichen Ansprüche stützte der abmahnende Verein auf das Namensrecht (§ 12 BGB) und auf das Unternehmenskennzeichen.
Die Aufforderung zur Unterlassung ließ unsere Mandantschaft durch die Media Kanzlei Frankfurt zurückweisen. Gleichzeitig wurden Schutzschriften an unterschiedlichen Landgerichten hinterlegt. Der später eingegangene Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch die Gegenseite wurde vom Landgericht Augsburg nun zutreffend zurückgewiesen. Die Richter folgten insoweit der Auffassung der Medienkanzlei aus Frankfurt.
Aus dem Namensrecht und dem Recht am Unternehmensrecht leiten sich grundsätzlich unterschiedliche Verbotsrechte gegen eine unrechtmäßige Nutzung ab. Dies kann jedoch nicht dazu führen, dass Akronyme uneingeschränkt durch Einzelne monopolisiert werden können. Das Recht der Gleichnamigen sieht vor, dass die Inbenutzungsnahme eines jüngeren Namens im Geschäftsverkehr dem älteren Namensträger trotz Verwechslungsgefahr zuzumuten ist, wenn der jüngere Namensträger an der Benutzung ein schutzwürdiges Interesse hat und redlich handelt. Diese Grundsätze des Gleichnamigkeitsrechts gelten auch im Unternehmenskennzeichenrecht (Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl. [2003], § 23 Rdnrn. 18-19 m.w. Nachw.).
Die Medienrechtskanzlei vertritt laufend Personen des öffentlichen Lebens und politische Parteien und Vereine in Angelegenheiten, die das Persönlichkeitsrecht, Unternehmenspersönlichkeitsrecht oder Namensrecht betreffen.
Wenn Sie Fragen zum Persönlichkeitsschutz oder Namensrecht haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Persönlichkeitsschutz (HIER und HIER)