LG Düsseldorf: „Cold Calls“ von der Euroweb Group werden untersagt
Das Landgericht Düsseldorf entschied in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren, dass es der Euroweb Group nicht gestattet ist im Rahmen ihrer Werbung für ihre Dienstleistungen mit Unternehmen telefonisch Kontakt aufzunehmen. Es werden dabei den Unternehmern gegenüber besondere Versprechungen bezüglich Konditionen gemacht. Dabei handelt es sich um sogenannte „Referenzkunden-Angebote“.
In diesem Verfahren erhielt die Antragstellerin das telefonische Angebot einer kostenfreien Erstellung einer Webseite. In einem anschließenden Termin wurde ihr jedoch ein Vertrag vorgelegt, welcher, abweichend zu dem telefonischen Angebot, eine vier-jährige Mindestvertragslaufzeit und Kosten für die Dienstleistung im fünfstelligen Bereich beinhaltete. Daraufhin erhob die Antragstellerin Klage vor dem LG Düsseldorf auf Unterlassung der Werbeanrufen durch die Euroweb Group. Die Entscheidung des Gerichts verlief zu ihren Gunsten.
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Genaueres: LG Düsseldorf, Beschluss v. 10.06.2011 Az. 34 O 173/11