Media Kanzlei auch vor dem OLG Frankfurt erfolgreich
Unser Mandant, Professor Dr. Gunther Nickel, wurde vom Gegner im Internet öffentlich angegriffen und geschmäht. Dieser warf unserem Mandanten vor, dieser würde andere Menschen bei deren Arbeitgebern denunzieren und persönlichen Rufmord betreiben. Die Äußerung war in Bezug auf unseren Mandanten jedoch unwahr und entbehrte jeder Grundlage. Dessen ungeachtet wollte der Beklagte die Äußerung nicht aus dem Internet entfernen, nachdem er von unserem Mandanten zunächst außergerichtlich darauf angesprochen wurde.
Unser Mandant hatte infolgedessen keine andere Wahl, als den Beklagten zunächst außergerichtlich abzumahnen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung aufzufordern. Der Beklagte ging jedoch davon aus, dass seine haltlosen Vorwürfe von der Meinungsfreiheit gedeckt seien und wies die Abmahnung der Media Kanzlei zurück.
Die Pressekammer des Landgerichts Frankfurts entschied zunächst im einstweiligen Rechtsschutz zugunsten unseres Mandanten. Nach dem Widerspruch des Gegners wurde der Beschluss durch ein Urteil bekräftigt. Auch im Hauptsacheverfahren erging die landgerichtliche Entscheidung vollumfänglich zugunsten unseres Mandanten.
Dass der Gegner Berufung gegen des Urteil des LG Frankfurt eingelegt hat, änderte an der Entscheidung nichts. Das Urteil des LG Frankfurt ist rechtskräftig. Der Gegner hat die Kosten aller Verfahren und Instanzen zu tragen.
Im Ergebnis wurde der Gegener unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 € bzw. Ordnungshaft untersagt, die haltlosen und verleumderischen Anschuldigungen zu äußern. Ferner muss der Beklagte Schadensersatz in 4-stelliger Höhe an unseren Mandanten leisten.
Die Media Kanzlei Frankfurt ist auf das Spannungsverhältnis zwischen Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit sowie auf das Presserecht und Medienrecht spezialisiert. Sprechen Sie Herrn Rechtsanwalt Müller-Riemenschneider unter anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de an, wenn Sie etwa Unwahrheiten oder Beleidigungen über sie verbreitet werden und Sie sich dadurch in Ihrem Persönlichkeitsrechten verletzt sehen.
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