
Media Kanzlei berät und unterstützt Strafverfolgungsbehörden
Um die Rechte unserer Mandanten bestmöglich durchzusetzen und umfassend gegen die Täter von Rechtsverletzungen vorgehen zu können, ist oftmals ein Handeln auf mehreren Ebenen erforderlich. Neben der zivilrechtlichen Geltendmachung von beispielsweise Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen, sind Taten wie Beleidigungen, Verleumdungen und Bildrechtsverletzungen aber auch Marken- oder Urheberrechtsverstöße regelmäßig auch strafrechtlich zu verfolgen. Die Anwälte und Anwältinnen der Media Kanzlei stellen daher oftmals auch Strafanzeigen für ihre Mandanten. Häufig ist eine Strafanzeige auch erforderlich oder jedenfalls sinnvoll, um den Täter erst ermitteln zu können. Ist ein Täter unbekannt – wie dies vor allem im Onlinebereich bei anonym begangenen Rechtsverletzungen der Fall sein kann – stehen Staatsanwaltschaft und Polizei weitreichendere Kompetenzen und Mittel zur Verfügung, um den Täter hinter einem anonymen Nutzerprofil herauszufinden.
Zusammenarbeit mit Behörden und Weitergabe unserer Erfahrungen ermöglicht erfolgreiche Ermittlungsergebnisse
Doch auch die Strafermittlungsbehörden müssen sich mit dem technischen Fortschritt auseinandersetzen und bei neuen Entwicklungen ihre Ermittlungsmethoden anpassen. Dabei unterstützen wir die Behörden gerne mit unserem Wissen rund um die neuen Medien und technischen Errungenschaften und helfen so bei der Ermittlungsarbeit. Im vorliegenden Fall hatte der Täter schwer geschäftsschädigende unwahre Äußerungen über unsere Mandantin online verbreitet und unter anderem behauptet, unsere Mandantin würde Prüfzertifikate fälschen und Sachverständige des TÜV bestechen, damit ihre Produkte eine Marktzulassung erhalten. Da der Täter anonym agierte und es keine Anhaltspunkte gab, um wen es sich handeln könnte, wurde Strafanzeige gestellt. Die Polizei konnte aufgrund der Angaben in der Strafanzeige zwar ermitteln, unter welcher IP-Adresse diese Äußerungen auf dem Onlineportal hochgeladen wurden, wusste dann in technischer Hinsicht jedoch nicht weiter und beabsichtigte das Verfahren einzustellen, da sie den Täter hinter der IP-Adresse nicht zu ermitteln wusste. Die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei haben den Beamten dann erläutert, welche technischen und rechtlichen Möglichkeiten es gibt, den Inhaber des hinter einer dynamischen IP-Adresse stehenden Internetanschlusses herauszufinden und teilte mit den Behörden die Erfahrungen aus eigenen Verfahren, in denen derartige IP-Adressen beauskunftet worden waren. Aufgrund unserer Hinweise und Empfehlungen zum Vorgehen bei der Ermittlung konnten die Strafermittlungsbehörden doch noch herausfinden, wer die Äußerungen verbreitet hat, sodass der Täter nun strafrechtlich belangt werden kann. Zudem können wir die Äußerungen für unsere Mandantin jetzt auch zivilrechtlich verfolgen.
Hinweise der Media Kanzlei helfen auch anderen Betroffenen – Dank der Polizei an Media Kanzlei
Der Fall zeigt, dass oftmals erst eine enge Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Stellen zum Erfolg führt. Die Polizei bedankte sich bei der Media Kanzlei für die wertvollen Hinweise und ließ mitteilen, dass nunmehr auch andere bereits geschlossene Fälle noch einmal geprüft werden. Auch andere Betroffene haben so die Chance, dass ihre Fälle weiterverfolgt werden können und Täter, die bislang nicht ermittelt werden konnten, nun doch ihrer gerechten Strafe zugeführt werden.
Ob auch in Ihrem Fall eine Strafanzeige sinnvoll ist oder, ob es andere Möglichkeiten gibt, anonyme Täter zu enttarnen, erläutern Ihnen die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei Frankfurt|Hamburg gerne und unterstützen Sie bei der effektiven Rechtsdurchsetzung.