Media Kanzlei bestätigt presserechtlichen Beschluss gegen BILD – 50.000,00 EUR Ordnungsgeld
Die Rechtanwälte der Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg haben vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main medienwirksam ein Urteil gegen den Axel-Springer-Verlag erwirkt, wie unter anderem die FAZ und andere relevante, qualitative Verlage berichteten.
Anlässlich des G20-Gipfels veröffentlichte die BILD in ihrer Print-Ausgabe Fotos mit mutmaßlichen Brandstiftern und Steinewerfern. Diese zeigten unsere Mandantin in einem vergrößerten Teilausschnitt, die fälschlicherweise als Plünderin dargestellt wurde. Daraufhin erwirkten wir beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung, wonach der BILD-Zeitung die Veröffentlichung zweier Abbildungen verboten wird. Die BILD veröffentlichte anschließend einen Artikel mit dem Titel „BILD zeigt die Fotos trotzdem-Gericht verbietet Bilder von G20-Plünderin“ und setzte sich somit vorsätzlich über das gerichtliche Verbot hinweg. Dabei wurde das Foto, welches Gegenstand des Unterlassungsgebots war, nunmehr komplett abgedruckt.
Nach Ansicht der Rechtsanwälte der Media Kanzlei handelte die BILD, die darauf eine Beschwerde einlegte, rechtswidrig und trug dies vor dem OLG Frankfurt am Main vor.
Das Gericht sah dies genau und entschied zu unseren Gunsten:
„Untersagt ein Gericht die Veröffentlichung eines Fotos zur Bebilderung eines Artikels, verstößt eine Folgeberichterstattung auch dann gegen diese Unterlassungsverpflichtung, wenn in der Ursprungsberichterstattung lediglich ein vergrößerter Teilausschnitt, nunmehr jedoch das komplette Foto veröffentlicht wird. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) bestätigte damit ein Ordnungsgeld i.H.v. 50.000 € wegen erneuter Veröffentlichung eines Fotos durch eine Boulevardzeitung im Zusammenhang mit den Plünderungen anlässlich des G20-Gipfels“, so die Pressestelle des OLG Frankfurt am Main.
Der vorliegende Fall zeigt, wie man mit guter Argumentation und stichhaltigen Beweisen gegen einen scheinbar übermächtigen Gegner wie den Axel-Springer-Verlag erfolgreich vorgehen kann. Denn das Presserecht und die Pressefreiheit finden ihre Grenzen häufig im Persönlichkeitsschutz und dem Rechts am eigenen Bild der Betroffenen. Das Gericht hat sich in seinem Beschluss unserer Begründung angeschlossen und der Gegenseite neben den 50.000,00 EUR die gesamten Kosten des Verfahrens auferlegt. Ein großer Erfolg für den Persönlichkeitsschutz!
Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg unterstützen auch Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte – auch gegen vermeintlich übermächtige Gegner. Bei Fragen rund um das Thema Urheberrecht sprechen Sie uns gerne jederzeit an.
Genaueres:
Pressestelle: OLG Frankfurt am Main Nr. 06/2019
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 29.01.2019, Az. 16 W 4/19
(vorausgehend Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 09.11.2018, Az. 2-03 O 292/17)