Media Kanzlei entfernt Video von RTL "Hells Angels bewachen Flüchtlinge"
RTL Hessen berichtete in dem Videobeitrag „Hells Angels bewachen Flüchtlinge“ über unsere Mandantin.
Die Behauptung, „Hells Angels bewachen Flüchtlinge“ und der in dem Videobeitrag erweckte Eindruck war indes unwahr und aus presserechtlichen Gründen unzulässig. Richtig ist, dass keine Person der Unternehmensführung unseres Mandanten Mitglied der Hells Angels ist und auch keine Hells Angels Flüchtlinge bewachen. Auf das Anschreiben der Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt wurde der Pressebericht am Montag, den 04.02.2016 von RTL Hessen vollständig von deren Website gelöscht.
Im Gegensatz zu Werturteilen, die in den Schutzbereich des Art 5 Abs. 1 GG fallen, genießen unwahre Tatsachenbehauptungen keinen verfassungsrechtlichen Schutz. Die Tatsachenbehauptung ist, anders als ein Werturteil, dem Beweis zugänglich. Es muss daher zunächst strikt zwischen wahren und unwahren Tatsachen unterschieden werden.
Bewiesene, wahre Tatsachen müssen in der Regel hingenommen werden. Bei unwahren Tatsachenbehauptungen überwiegt im Presserecht demgegenüber der Unternehmenspersönlichkeitsschutz regelmäßig die Pressefreiheit.
Ebenso kann die bewusst unvollständige Berichterstattung presserechtlich als unwahre Tatsache gewertet werden.
Wenn Sie Fragen zum Verlagsrecht, Pressefreiheit, Persönlichkeitsschutz und der Meinungsfreiheit haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Persönlichkeitsschutz und Verlagsrecht (HIER und HIER). Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt treten kontinuierlich vor den Pressekammern der Landgerichte im gesamten Bundesgebiet auf.