
Media Kanzlei erfolgreich gegen Online-Szene-Magazin
Media Kanzlei setzt Ansprüche ihrer Mandantschaft durch
Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg konnten im Wege des Eilrechtsschutzes erfolgreich die Ansprüche ihrer Mandantschaft gegen ein Online-Magazin durchsetzen. Das Onlinemagazin mit Sitz in London hat sich auf die Berichterstattung in der Musikszene spezialisiert und ist europaweit bekannt.
Infolge der Absage eines Musikfestivals hatte das Magazin über die Veranstaltungsfirma des Festivals berichtet und einen vermeintlichen Skandal um schlechte Arbeitsbedingungen auf dem Festival aufgedeckt. Insbesondere wurde der Geschäftsführung der Veranstaltungsfirma vorgeworfen, dass Mitarbeiter erpresst und gefährlichen Situationen ausgesetzt worden seien, während sich die Geschäftsführung zurückgelehnt hätte und untätig geblieben sei. Das Magazin hat im Rahmen des Beitrags ehemalige Mitarbeiter der Veranstaltungsfirma interviewt, die diese Vorwürfe – insbesondere ausdrücklich den Vorwurf der Erpressung – erhoben hatten.
Darstellung falscher Tatsachen im Magazin
Da die Darstellungen in dem Bericht nicht der Wahrheit entsprachen, sind die Rechtsanwälte der Media Kanzlei gegen das Onlinemagazin vorgegangen und haben dieses zur Unterlassung aufgefordert. Das Magazin zog sich jedoch auf den Standpunkt zurück, dass es für die Äußerungen der ehemaligen Mitarbeiter, die nur als Zitat in dem Bericht veröffentlicht wurden, nicht verantwortlich sei. Die Äußerungen stammten von den Interviewten und seien dem Magazin daher nicht zuzurechnen. Besonders war in diesem Fall auch, dass die zitierte Person das Magazin im Nachgang sogar mehrfach aufgefordert hatte, das Zitat zu entfernen. Dies hat das Magazin jedoch ausdrücklich verweigert.
Wann haftet ein Verfasser eines Beitrages?
In rechtlicher Hinsicht ist die Frage, wann sich der Verfasser eines Beitrages ein Zitat einer anderen Person zu eigen macht und in der Folge dafür haften muss, immer anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu beantworten. Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei haben im vorliegenden Fall aufgrund der konkreten Gestaltung des Textes eine Haftung des Magazins gesehen und daher einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Magazin beim Landgericht Frankfurt beantragt.
Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider:
„Ob ein Verlag oder ein Onlinemedium für Äußerungen Dritter haften muss, ist einzelfallabhängig. In diesem Fall sprach die konkrete Gestaltung des Textes und vor allem das Nachtatverhalten der Verantwortlichen des Magazins für eine Haftung.“
Rechtsanwältin Marina Lutz:
„Das Magazin hat den in einem der Zitate enthaltenen Vorwurf, unsere Mandantschaft hätte Mitarbeiter erpresst, innerhalb der Überschrift des Artikels verwendet und die Zitate zudem in den Fließtext des Beitrages eingearbeitet. Es lag kein klassisches Frage-Antwort-Interview vor, sondern eine vermeintlich tiefgründig recherchierte Berichterstattung. Das Vorliegen dieser und weiterer Anhaltspunkte hat schließlich dazu geführt, dass das Landgericht die einstweilige Verfügung in vollem Umfang erlassen hat.“
Entscheidung des Landgerichts
Antragsgemäß hat das Landgericht dem Onlinemagazin die weitere Verbreitung der unwahren Behauptungen bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu EUR 250.000,00 untersagt. Gegen diese Entscheidung kann das Magazin Widerspruch einlegen.
Wenn auch über Ihr Unternehmen oder über Sie persönlich unwahre Behauptungen verbreitet werden, zögern Sie nicht, das Team der Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg zu kontaktieren. Gerade im Äußerungs- und Presserecht ist schnelles Handeln gefragt, damit sich derartige Äußerungen nicht in geschäftsschädigender Weise verbreiten. Gerne unterstützen wir Sie bei der effektiven Durchsetzung Ihrer Rechte.