Media Kanzlei erneut für ALFA-Mitglied gegen AfD-Mitglied erfolgreich
Unser Mandant ist Professor Dr. Gunther Nickel, Leiter der Bundesprogrammkommission der Partei ALFA - Allianz für Fortschritt und Aufbruch. Der Beklagte ist Mitglied der AfD - Alternative für Deutschland.
Der Beklagte hatte sich wiederholt unwahr und beleidigend über unseren Mandanten geäußert, um diesen in seinem Fortkommen zu behindern. Nachdem der Beklagte außergerichtlich abgemahnt wurde und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert worden ist, kam er diesem Begehren wunschgemäß nach und verpflichtete sich strafbewehrt zur Unterlassung. Demgegenüber wollte er nicht die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten erstatten.
Das Amtsgericht Frankfurt hat den Beklagten nun zur Zahlung der Rechtsverfolgungskosten in voller Höhe verurteilt.
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