Media Kanzlei erwirk einstweilige Verfügung für den Bundesvorstand einer politischen Partei
Unser Mandant ist der Vorsitzende einer bundesweit sehr erfolgreichen politischen Partei. Der Antragsgegner warf unserem Mandanten bei Facebook vor, er sei auf einem Treffen „handgreiflich“ geworden und beleidigte ihn darüber hinaus. Nachdem außergerichtlich keine Einigung erzielt werden konnte, beantragten wir für unseren Mandanten eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Frankfurt. Dieses entschied nun, dass es unser Mandat nicht hinzunehmen hat, dass der Antragsgegner ihm vorwirft, er sei auf einer Veranstaltung „handgreiflich“ geworden zu sein. Der so skizzierte Vorwurf stellt nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt einer Persönlichkeitsverletzung dar. Für den künftigen Fall der Zuwiderhandlung drohte das Landgericht Frankfurt dem Antragsgegner ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 EUR an.
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