Media Kanzlei erwirkt einstweilige Verfügung für DSDS-Sieger gegen Rap-Video
Die Media Kanzlei Frankfurt erwirkt vor dem Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung für einen Sieger der erfolgreichen RTL Castingshow Deutschland sucht den Superstar.
Unser Mandant wurde in einem Video, bei dem es sich nach Aussage der Gegenseite um ein sogenanntes Battle-Rap-Video handeln würde u.a. als menschlicher Abfall tituliert. Weiterhin wurde Unwahrheiten aus seiner Privatsphäre kommuniziert, die sein Familienleben betrafen. Die Gegenseite zeigte außergerichtlich keine Einigungsbereitschaft und war davon überzeugt, dass es sich um zulässige Meinungsäußerungen handeln würde.
Die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt folgte nun der Auffassung der Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt und untersagte der Gegenseite antragsgemäß sich in dieser Form über unseren Mandanten - auch in der Form eines Musikvideos - zu äußern.
Die Grenzen einer zulässigen Meinungsäußerung sind bei derartigen Schmähungen überschritten und müssen weder von Privatpersonen noch von Personen des öffentlichen Lebens (Prominenten) hingenommen werden. Zwischenzeitlich ließ auch YouTube die Löschung mitteilen. Ferner nahm eine Plattform für Rapmusik auf unseren Hinweis das Video von ihrer Plattform.
Die Medienrechtskanzlei vertritt laufend Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens gegen schmähende, und bleidigende Äußerungen sowie Unwahrheiten.
Wenn Sie Fragen zum Persönlichkeitsschutz, zur Meinungsfreiheit oder zum Musikrecht haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Persönlichkeitsschutz (HIER und HIER)