Media Kanzlei erwirkt einstweilige Verfügung für Fotografen
Die Media Kanzlei Frankfurt erwirkt vor dem Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen ein namhaftes Kreditinstitut. Dieses hatte das eigene Unternehmen mit einem Foto unseres Mandanten beworben. Nachdem unser Mandant eine außergerichtliche Abmahnung durch die Media Kanzlei aussprechen ließ, behauptete das Institut, dass es das Bild ordnungsgemäß lizenzieren gelassen hätte. Parallel wurde die Website geändert. Später wurde eine modifizierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben. Das LG Frankfurt folgte nun der Auffassung der Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt und erachtete die abgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung als nicht ausreichend. Konkret war die Höhe des Vertragsstrafeversprechens unangemessen niedrig.
Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt vertreten laufend professionelle Fotografen sowie Hobbyfotografen im gesamten Bundesgebiet im Bereich des Bildrechts. Bei Fragen zum Fotorecht kontaktieren Sie uns gerne kostenlos und unverbindlich unter anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de oder rufen Sie uns an.
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