Media Kanzlei erwirkt einstweilige Verfügung gegen fremdenfeindlichen Verlag
Mandantin der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg ist eine Hilfsorganisation, die weltweit seit 1981 Menschen in Not schnell, nachhaltig und langfristig unterstützt, vor allem bei Naturkatastrophen und politischen Konflikten, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter, politischer oder religiöser Weltanschauung. Dies erfolgt nachhaltig durch Soforthilfe nach dem Prinzip der „Hilfe zur Selbsthilfe“. Den Betroffenen soll dabei gezeigt werden, wie sie ihre Lebensumstände aus eigener Kraft nachhaltig verbessern können und die Verwundbarkeit von Gemeinschaften durch neue Konflikte oder extreme Naturereignisse verringern können.
Über die Antragsgegnerin heißt es auf Wikipedia u.a.:
Im Zuge der Tagung Verteidiger Europas im Oktober 2016 in Linz, wo u. a. X als Aussteller auftrat, ließ der damalige Landeshauptmann von Oberösterreich Josef Pühringer die Tagung vom Landesamt für Verfassungsschutz Oberösterreich überprüfen. Darin hieß es, dass X dem rechten und nationalistischen Lager zugerechnet werden könne. Die in dem Medium veröffentlichten Inhalte wären „zum Teil äußerst fremdenfeindlich und weisen antisemitische Tendenzen auf“. Auch „verschwörungstheoretische Ansätze und eine pro-russische Ideologie“ würden vertreten
In einem Beitrag auf dem Blog der Antragsgegnerin wurden unwahre Tatsachen über unsere Mandantin verbreitet, die geeignet waren, ihr gutes Ansehen in der Öffentlichkeit zu schädigen und damit ihre Entwicklungsarbeit zu beeinträchtigen. Wahrheitswidrig behauptete die Gegenseite etwa, dass unsere Mandantin illegalen Reisen von Iranern nach Deutschland organisieren würde. Zahlreiche weitere Unwahrheiten wurden über unsere Mandantin verbreitet.
Der Media Kanzlei scheint es daher als unzumutbar, solche Rechtsverletzungen der Mandantin hinzunehmen und so erwirkte sie für die Mandantin eine einstweilige Verfügung vor dem LG Frankfurt. Dem Antragsgegner wird es für die Zukunft untersagt, die unwahren Inhalte zu verbreiten, sodass das Persönlichkeitsrecht der Mandantin den erforderlichen Schutz erfährt und sie ungestört ihre Entwicklungsarbeit leisten kann.