Media Kanzlei erwirkt Urteil gegen den Hessischen Rundfunk
Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt haben für ihren Mandanten eine Geldentschädigung in fünfstelliger Höhe gegen den Hessischen Rundfunk erstritten.
Der HR hatte Anfang 2016 im HR-Fernsehen, im eigenen YouTube-Kanal und auf der eigenen Internetseite eine wahrheitswidrige Berichterstattung der BILD-Zeitung über polizeiliche Ermittlungen aufgegriffen. Dabei wurde unser Mandant durch Nennung seines Namens und Abbildung seines Gesichts erkennbar gemacht und es wurde sein Beruf und der Standort seines Arbeitsplatzes genannt.
Unser Mandant ließ den HR durch uns abmahnen und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung auffordern. Daraufhin wurde die beanstandete Meldung geändert.
Die getätigten Aussagen und Darstellungen sind als Persönlichkeitsrechtsverletzung einzustufen. Die Beklagte verbreitete Informationen über unseren Mandanten, die nicht der Wahrheit entsprachen. Die Veröffentlichung geschah zur Kenntnisnahme zahlreicher Zuschauer*innen und Leser*innen, sodass sie trotz nachträglicher Revidierung, eine nachhaltige Rufschädigung für den Betroffenen mit sich bringt.
Eine Geldentschädigung hat die Aufgabe, eine sonst verbleibende Lücke des Persönlichkeitsrechtsschutzes zu schließen, wenn es keine anderweitigen Ausgleichsmöglichkeiten gibt. Bei Eingriffen in die Privat- und Intimsphäre besteht eine anderweitige Ausgleichsmöglichkeit in der Regel nicht, da diese nach ihrer Öffnung unwiederbringlich ist und weder durch Gegendarstellung noch Beseitigung oder Widerruf wiederhergestellt werden kann.
Eine Geldentschädigung ist dann geboten, wenn sich der Angriff gegen die Grundlage der Persönlichkeit richtet und die Persönlichkeitsverletzung das Schamgefühl berührt, zu Peinlichkeiten führt und wenn sie ein Gefühl des Ausgeliefertseins hervorruft. Diese Voraussetzungen sind durch das Handeln der Beklagten im vorliegenden Fall gegeben.
Haben auch sie Probleme damit, dass Unwahrheiten über Sie in Zeitungen, im Netz oder auf Plattformen wie YouTube oder im Fernsehen verbreitet worden sind?
Wir von der Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg haben uns unter anderem auf Persönlichkeitsrecht spezialisiert. Unsere Anwälte beschäftigen sich täglich mit Persönlichkeitsschutz und sind auch gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen kompetenten und zuverlässigen Partner an Ihrer Seite suchen.