Media Kanzlei erwirkt Verbote der mittelbare Opferidentifizierung für minderjährige Waisen
Die Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg hat für ihre minderjährigen Mandanten im Wege mehrerer einstweiliger Verfügungen das vorläufige Verbot verschiedener Artikel in großen Internetportalen vor der bundesweit renommierten Pressekammer Frankfurt am Main durchsetzen können. In den Artikeln wurde identifizierend darüber berichtet, wie die Mutter unserer Mandanten von ihrem ehemaligen Lebensgefährten und dem Vater unserer Mandanten auf offener Straße in Hessen erschossen wurde. Der Vater hatte sich dann später selbst gerichtet. Der unrühmliche Höhepunkt der Berichterstattung war die Veröffentlichung eines Abschiedsbriefes von einem unserer Mandanten am Tatort, in dem dieser sich von seiner Mutter verabschiedet hat.
Dr. Tobias Hermann, Leiter des Hamburger Büros der Media Kanzlei:
„Selbstverständlich gehören spektakuläre Verbrechen zum Zeitgeschehen, über das die Medien berichten dürfen. Dies gilt in gewissen Grenzen auch für die mutmaßlichen Täter. Nicht erlaubt ist jedoch eine identifizierende Berichterstattung über die Opfer dieser Verbrechen, zumal, wenn es sich um besonders schutzbedürftige Kinder handelt. Wir halten es für bedenklich, dass einige Medien hier scheinbar überhaupt keine Grenzen mehr kennen und selbst das Leid und die Trauer Minderjähriger, die gerade beide Elternteile verloren haben, rücksichtslos ausbeuten. Dieser Fall stellt den klassischen Fall einer Verletzung von Persönlichkeitsrechten in Gestalt der Intimsphäre dar, die auch das Recht umfasst, mit der eigenen Trauer für sich zu bleiben.“
Dr. Severin Müller-Riemenschneider, Partner der Media Kanzlei:
„Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass gewisse Medien derartige und offenkundig rechtswidrige Berichterstattungen über ihre Rechtsabteilungen auch noch verteidigen und dabei jegliche Rechtsverletzung in Abrede stellen lassen oder auch gar nicht erst in der Sache antworten. Die Veröffentlichung des Abschiedsbriefes eines minderjährigen Kindes vom Tatort setzt sich nicht nur über das allgemeine Anstands- und Pietätsgefühl hinweg, sondern ist auch als schwer rechtswidrig einzustufen. Es besteht kein Recht eines Mediums, die öffentlich begrenzte Trauer eines Kindes einfach auf das eigene Internetportal zu übertragen und dort auch noch entsprechend mitfühlend zu kommentieren.“
Wenn Sie Fragen zum Persönlichkeitsschutz und der Meinungsfreiheit haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Persönlichkeitsschutz (HIER und HIER).