
Media Kanzlei erwirkt wettbewerbsrechtliches Verbot gegen unlautere Werbeaussage in der VOX Sendung „Höhle der Löwen“
Die Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg hat für ihre Mandantin im Wege einer einstweiligen Verfügung (n.rk) das Verbot einer unlauteren Äußerung einer Mitbewerberin durchgesetzt, welche diese im Rahmen einer bekannten TV-Sendung „Höhle der Löwen“ aufgestellt hatte. So behauptete die Mitbewerberin unserer Mandantin, dass ihre Methode des Permanent-Make-Up einzigartig auf dem Markt ist, obwohl unsere Mandantin dieselbe Technik des sog. Diamant Blading einsetzt. Die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main hat sich dabei der Argumentation der Media Kanzlei angeschlossen, dass unterschiedliche Details in der Beschaffenheit der Geräte für den Verbraucher nicht derart ins Gewicht fallen, um eine Irreführung auszuschließen.
Dr. Tobias Hermann, Leiter des Hamburger Büros der Media Kanzlei:
„Das Gericht ist in seinem vorläufigen Verbot zu Recht von einer wettbewerbsrechtlich relevanten Irreführung ausgegangen. Die Verbotsschwelle liegt hier deutlich niedriger, als z.B. im Äußerungsrecht, weil es im Wettbewerbsrecht um das allgemeine Interesse an der Lauterkeit geschäftlicher Handlungen geht und lediglich um die Interessen einzelner Personen.“
Dr. Severin Müller-Riemenschneider, Partner der Media Kanzlei:
„Parallel konnten wir für unsere Mandantin außergerichtlich auch eine umgehende Löschung der beanstandeten Aussage aus dem Medienarchiv des Senders erreichen. Dabei halten wir auch gegenüber einem TV-Sender das Wettbewerbsrecht für anwendbar, sofern es sich um eine Art Dauerwerbesendung handelt, in der Geschäftsleute ihre Produkte oder Dienstleistungen vor einer Jury von möglichen Investoren vorstellen und um einen sog. Deal werben.“
Wenn Sie Fragen zum Wettbewerbsrecht haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Persönlichkeitsschutz (HIER und HIER).