Media Kanzlei Frankfurt erwirkt einstweilige Verfügung gegen FAZ
Die Media Kanzlei Frankfurt ist in einem für das Bildnisrecht nicht unbedeutenden Fall erfolgreich mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Frankfurter Allgemeine Zeitung vorgegangen. Diese hatte ein Foto im Rahmen einer die Buchmesse begleitenden Veranstaltung veröffentlicht, das eine Privatperson während eines Tangotanzes zeigte. Der Veranstaltung wohnten mehrere Fotografen bei, sodass insbesondere die Frage in Rede stand, ob durch das Tanzen bei Anwesenheit der Fotografen eine Einwilligung in die Veröffentlichung des Fotos angenommen werden konnte. Auch hätte die Auffassung vertreten werden können, bei der die Buchmesse begleitenden Veranstaltung handele es sich um ein zeitgeschichtliches Ereignis. Beide Aspekte verneinte nun das LG Frankfurt und folgte damit vollumfänglich der Argumentation der Media Kanzlei Frankfurt.
Die Media Kanzlei Frankfurt setzt regelmäßig Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Geldentschädigungsansprüche im Presserecht und Medienrecht gegen große Verlagshäuser und Fernsehsender durch. Lesen Sie hier und hier mehr zum Presse- und Medienrecht.