Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg erwirkt mehrere einstweilige Verfügungen
Die Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg hat für ihre Mandanten mehrere einstweilige Verfügungen gegen zwei namhafte Verlage und eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt erwirkt. Die Verlage hatten unsere Mandanten zu Unrecht als Anbieter von bestimmten Therapien bezeichnet. Die Rundfunkanstalt hatte einen verdeckten Reporter zu einem Beratungsgespräch mit unserem Mandanten geschickt und die Aussagen des Beraters unseres Mandanten dann sinnentstellt wiedergegeben. Aktuell laufen mehrere Gesetzesinitiativen auf Bundes- und Landesebene mit dem Ziel, die streitgegenständlichen Therapien in Deutschland zu verbieten.
Dr. Tobias Herman, Leiter des Hamburger Büros: „Es ist rechtswidrig Organisationen, die lediglich eine ergebnisoffene seelsorgerische Betreuung von Menschen anbieten, pauschal zu bezichtigen, derartige Therapien anzubieten. Ich halte es im Hinblick auf die Einhaltung der journalistischen Sorgfalt für bedenklich, wenn einige Medien hier trotz gegenläufiger Stellungnahmen unserer Mandanten berichten, nur um skandalisieren und jemanden an den Pranger stellen zu können.“
Dr. Severin Riemenschneider, Partner der Kanzlei, ergänzt: „Uns ist es sogar auf diplomatischem Wege gelungen, unmittelbar Einfluss auf einen Gesetzesentwurf auf Bundesebene zu nehmen, in dessen Begründung unsere Mandanten unzutreffend namentlich mit dieser Therapie in Verbindung gebracht werden sollten.“