Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg gewinnt Verfahren vor der Pressekammer Berlin
Presserechtlicher Sachverhalt
Die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg hat ein presserechtliches Unterlassungsverfahren vor der Pressekammer Berlin gewonnen. Das Gericht hatte zunächst eine einstweilige Verfügung gegen unseren Mandantin, eine Aktiengesellschaft die mit historischen Wertpapieren handelt, erlassen und dieser verboten, einem bekannten Geschäftsmann „intensive Kontakte zur großen Politik“ nachzusagen, die ihn letztlich die Kontrolle über seine Firma gekostet haben. In der Widerspruchsverhandlung gegen das vorläufige Verbot konnte die Media Kanzlei das Gericht jedoch davon überzeugen, dass diese Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.
Der Geschäftsmann hatte tatsächlich politische Kontakte, die nach Auffassung des Gerichts mit dem Kursverlust seiner Geschäftsanteile im Zusammenhang standen. Insofern handelte es sich um eine Meinungsäußerung mit einem wahren Tatsachenkern, die grundsätzlich vom Betroffenen hinzunehmen ist.
Der Geschäftsmann hatte daraufhin nach Hinweis des Gerichts noch in der mündlichen Verhandlung seinen Verbotsantrag zurücknehmen lassen und auf seine Rechte aus der einstweiligen Verfügung verzichtet. Die Kosten des Verfahrens hat die Gegenseite zu tragen.
Persönlichkeitsschutz und Meinungsfreiheit
Wenn Sie Fragen zum Persönlichkeitsschutz und der Meinungsfreiheit haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt |Hamburg kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Persönlichkeitsschutz (HIER und HIER).