Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg lässt Schufa-Score von 8 % auf 98,23 % steigen
Dem Streit um die Verbesserung des Schufa-Score lag der presseträchtige Fall zugrunde, dass die Beklagte Bank im Rahmen eines Darlehensvertrags Kosten für eine zusätzliche Dienstleistung in Form von Beratungsgebühren erhob, für welche keine Rechtsgrundlage bestand.
Aufgrund des behaupteten offenen Saldos der Darlehenskosten ließ die Beklagte Bank zahlreiche Einträge bei der Schufa vornehmen, sodass der Schufa-Score des Mandanten in der Folge lediglich noch 8 % aufwies.
Die Folgen eines negativen Schufa-Score sind vielfältig. So gibt seine Höhe dem Auskunftsnehmer eine Information über Ihre Zahlungsbereitschaft und damit auch über das Risiko, was bei einem Geschäft mit Ihnen entstehen kann. Denn Aufgabe der Schufa Holding AG ist es, Informationen über die Bonität natürlicher Personen und Unternehmen zu sammeln. Die Schufa Holding AG leistet folglich auch Hilfe bei der Entscheidungsfindung hinsichtlich der Kreditvergabe.
Die Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg ist gegen die von Beklagten Bank unrechtmäßig erhobenen Kosten vorgegangen und hat erreicht, dass die Schufa Holding AG die Löschung etwaiger Negativeinträge zum streitgegenständlichen Darlehen veranlasst.
In der Folge stieg der Schufa-Score des Mandanten wieder auf 98,23 % an.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Schufa-Score haben oder ebenfalls Probleme mit unrechtmäßigen Schufa-Einträgen haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren.