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10.05.2017

Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg setzt Gegendarstellung für Kinder- und Jugendhospiz durch

Die Media Kanzlei Frankfurt Hamburg hat einen Gegendarstellungsanspruch gegen die Fuldaer Zeitung außergerichtlich durchsetzen können. Der Verlag hatte über den Vorstand unserer Mandantin, ein hessisches Kinder- und Jugendhospiz, behauptet, dass Drohungen bei Konflikten dort auf der Tagesordnung stünden. Der Verlag hatte im Vorfeld der Berichterstattung davon abgesehen, unsere Mandantin zu diesem schwerwiegenden Vorwurf anzuhören und damit seine journalistischen Sorgfaltspflichten schwerwiegend verletzt. Die außergerichtliche Durchsetzung von Gegendarstellungsansprüchen ist im Presserecht äußerst selten, da die meisten Medienunternehmen es auf die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens ankommen lassen und einen Abdruck der Gegendarstellung daher außergerichtlich in den meisten Fällen ablehnen.

Wenn Sie Fragen zum Persönlichkeitsschutz und der Meinungsfreiheit haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt-Hamburg kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Persönlichkeitsschutz (HIER und HIER).

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