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13.06.2017

Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg setzt Unterlassungsanspruch für Kinder- und Jugendhospiz vor dem Landgericht Fulda durch

Die Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg hat nunmehr auch einen Unterlassungsanspruch gegen die Fuldaer Zeitung erstinstanzlich vor dem Landgericht Fulda durchsetzen können. Der Verlag hatte über den Vorstand unserer Mandantin, ein hessisches Kinder- und Jugendhospiz, u.a. behauptet, dass Drohungen bei Konflikten dort auf der Tagesordnung stünden. Der Verlag hatte im Vorfeld der Berichterstattung davon abgesehen, unsere Mandantin zu diesem schwerwiegenden Vorwurf anzuhören und damit seine journalistischen Sorgfaltspflichten schwerwiegend verletzt. Diese Sorgfaltspflichtverletzung fiel umso schwerer ins Gewicht, als es sich um einen Fall der Verdachtsberichterstattung handelte, die für den Betroffenen angesichts der strafrechtlichen Qualität des Verdachts besonders gravierend ist. Der Redakteur hatte unserem Mandanten dabei einen umfangreichen Fragenkatalog übermittelt, der jedoch zum zentralen Thema des Artikels – dem Vorwurf des vermeintlichen Mobbings gegenüber den Mitarbeitern unserer Mandantin – keine einzige Frage enthielt. In der mündlichen Verhandlung behauptete der Redakteur der Zeitung, dass die Vorwürfe gegen unsere Mandantin erst bei der Endfassung des Artikels aufgetaucht seien. Diese Behauptung wurde jedoch im Rahmen der Zeugenvernehmung des Informanten eindeutig widerlegt und vom Gericht für nicht glaubhaft gehalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zuvor hatte die Media Kanzlei bereits einen Gegendarstellungsanspruch gegen den Verlag außergerichtlich durchsetzen können (siehe dazu Meldung vom 10.05.2017).

Wenn Sie Fragen zum Persönlichkeitsschutz und der Meinungsfreiheit haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Persönlichkeitsschutz (HIER und HIER).

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